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Am 22. März 2013 hat der Bundesrat dem sogenannten Leistungsschutzrecht zugestimmt. Dazu möchte wallstreet:online Folgendes erklären: Da es wichtig für uns ist, verlinkt zu werden, erlauben wir ausdrücklich, Überschriften, Textanrisse und Links – z.B. in Form von RSS-Feeds – auf anderen Seiten einzubinden. Das gleiche gilt bei Zitaten mit Quellenkennzeichnung und Verlinkung auf wallstreet:online. Wir werden diesbezüglich keinen Gebrauch vom Leistungsschutzrecht machen, sondern freuen uns über die Einbindung.