Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Anhörung zum Thema „Entwicklung des Gasmarktes" (Wed, 20 Mar 2024)
Der Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit dem Thema „Entwicklung des Gasmarktes und globaler LNG-Kapazitäten“. (15.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zu Nachhaltigkeitsaspekten der Fußball-EM 2024 (Wed, 20 Mar 2024)
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit Nachhaltigkeitsaspekten der Fußball-EM 2024 in Deutschland. Zum öffentlichen Fachgespräch sind DFB-Turnierdirektor Philipp Lahm und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašic eingeladen. Vorbehaltlich der Genehmigung von Parlamentspräsidentin Bärbel Bas soll die Sitzung um 16.30 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnen. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (15.03.2024)
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Anhörung zur Finanzmarktdigitalisierung (Wed, 20 Mar 2024)
Der Finanzausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Finanzmarktdigitalisierung“. Das Gremium tagt ab 14.30 Uhr im Saal E.400 des Paul-Löbe-Haus. Das Gremium übernimmt in der Regel die federführenden Ausschussberatungen in den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik. (12.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zum Thema „Chancengleichheit“ (Wed, 20 Mar 2024)
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit dem Thema „Faktoren, die über Bildungs- und Entwicklungschancen entscheiden können: Soziale Bildung und Teilhabe außerhalb von Bildungseinrichtungen“. Das öffentliche Fachgespräch beginnt um 15 Uhr im Saal 2.200 des Paul-Löbe-Haus und dauert etwa eineinhalb Stunden. Die fünfköpfige Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Familienausschusses. Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. (15.03.2024) Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zur Bundesengagement­strategie (Wed, 20 Mar 2024)
Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement beschäftigt sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit dem Thema „Bundesengagementstrategie“. Der Ausschuss tagt ab 16.30 Uhr für ca. zwei Stunden im Saal 4.800 des Paul-Löbe-Hauses. Die Mitglieder des Unterausschusses des Familienausschusses befassen sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Darüber hinaus wirkt das Gremium an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mit. (15.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zur Sharing Economy im Tourismus (Wed, 20 Mar 2024)
Der Tourismusausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit modernen Tourismuskonzepten und der sogenannten Sharing-Economy in Stadt und Land. Die öffentliche Anhörung beginnt um 15 Uhr im Saal 4.600 des Paul-Löbe-Hauses und dauert etwa eineinviertel Stunden. Mit seinen 19 Mitgliedern setzt sich das Gremium für gute touristische Rahmenbedingungen ein und macht sich für das rechtzeitige Erkennen und Vermarkten globaler Trends stark. (13.03.2023) Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 21. März, ab 15 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zur Modernisierung des Postwesens (Wed, 20 Mar 2024)
Der Wirtschaftsausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit Vorlagen zur Modernisierung des deutschen Postwesens. Die öffentliche Anhörung beginnt um 9 Uhr im Saal E.200 des Paul-Löbe-Haus und dauert etwa eineinhalb Stunden. Grundlage der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG, 20/10283) sowie ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel "Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital" (20/9733). (13.03.2024) Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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60. Sitzung des Digitalausschusses (Wed, 20 Mar 2024)
Der Ausschuss für Digitales kommt am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer teilweise öffentlichen Sitzung zusammen. Es stehen unter anderem der Bericht der Bundesregierung zum Evaluationsbericht zur Gigabitrichtlinie 2.0 und ein Bericht der Bundesregierung zu der Umsetzung des Data Acts und zu den geplanten Aufsichtsstrukturen im öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des Gremiums widmen sich den aktuellen netzpolitischen Themen – einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Im Digitalausschuss sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden. (18.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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49. Öffentliche Sitzung des Sportausschusses (Wed, 20 Mar 2024)
Der Sportausschuss ist am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Kernaufgaben des Sportausschusses gehört die Förderung und Finanzierung effektiver und nachhaltiger Rahmenbedingungen für den Spitzensport, auch im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen. Seine 19 Mitglieder erarbeiten außerdem Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport, sie beschäftigen sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche, halten Kontakt zu Sportverbänden und lassen von unterschiedlichen Organisationen informieren. (13.03.2024) Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 21. März, ab 14 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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63. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Wed, 20 Mar 2024)
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Die Mitglieder des Familienausschusses beschäftigen sich mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (15.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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67. Sitzung des Bildungsausschusses (Wed, 20 Mar 2024)
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung kommt am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der Forschungs- und Bildungspolitik. Darüber hinaus berät das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB) den Bundestag bei forschungs- und technologiepolitischen Fragen. (15.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Diskussionsveranstal­tung „Lehren aus Afghanistan - Die Sicht der Einsatzkräfte“ (Tue, 19 Mar 2024)
Die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“ widmet sich in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 19. März 2024, dem Thema „Lehren aus Afghanistan - Die Sicht der Einsatzkräfte“. Das Gremium tagt ab 17.30 Uhr für ca. zwei Stunden im "Foyer" des Paul-Löbe-Hauses. Das Gremium aus elf Abgeordneten und elf Sachverständigen untersucht den gesamten Zeitraum des deutschen Engagements in Afghanistan von 2001 bis 2021. Auf dieser Basis sollen Ansätze zur Optimierung des vernetzten Ansatzes als Grundprinzip deutscher Außenpolitik entwickelt werden. Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen. Der vernetzte Ansatz in der Sicherheitspolitik beschreibt die Verzahnung militärischer, polizeilicher, diplomatischer, entwicklungspolitischer und humanitärer Instrumente bei Einsätzen im Rahmen internationaler Friedensmissionen. Ob dieser Ansatz der richtige war und wie das Zusammenspiel von militärischen und zivilen Maßnahmen im internationalen Krisenmanagement aussehen müsste, um erfolgreich zu sein – dazu soll die Enquete-Kommission dem Bundestag Vorschläge für die Zukunft machen. (15.03.2024)
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Sachverständige: TKÜ hilft bei Auf­klärung von Wohnungs­einbruchs­diebstahl (Mon, 18 Mar 2024)
Um die „Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls“ ging es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 18. März 2024. Die Sachverständigen nahmen Stellung zu einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, mit dem die für den Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) befristet vorgesehene Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) über den 11. Dezember 2024 hinaus gelten soll (20/9720). Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend für eine Entfristung aus. Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, in seiner Stellungnahme erläuterte, wurden mit dem vor fünf Jahren beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der TKÜ durch die Aufnahme des WED in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung als sogenannte Katalogtat in die Strafprozessordnung befristet erweitert. "Erheblicher Eingriff in Grundrechte" Kelber betonte, dass die Telefonüberwachung ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10 des Grundgesetzes sei, nach dem das Fernmeldegeheimnis unverletzlich ist. Zudem dürfte sie nur in sehr wenigen besonderen Fallkonstellationen eine erfolgversprechende Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung der Tat darstellen. Eine angestrebte Effizienz-Beurteilung der Regelung sei nicht möglich, da weder die Deliktszahlen noch die Aufklärungsquoten der Kriminalstatistik der letzten Jahre repräsentativ seien. Da die Wirksamkeit der bisherigen Gesetzesänderung noch nicht abgeschätzt werden könne, wäre eine permanente Aufnahme des WED vor dem Hintergrund der Intensität des Eingriffs verfrüht, sagte Kelber. Er sprach sich für eine repräsentative Evaluierung und eine Verlängerung der ursprünglichen Regelung um weitere fünf Jahre aus. Kelber nahm an der Anhörung teil, da die Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht, bei Gesetzentwürfen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gelegenheit zur Teilnahme an der Anhörung zu geben. Sparsamer Gebrauch von TKÜ Die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden begrüßten den Gesetzentwurf. Peter Holzwarth, Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, erklärte in seiner Stellungnahme, die TKÜ verbessere in geeigneten Fällen die Aufklärungsmöglichkeiten erheblich und sei deshalb nach wie vor erforderlich. In der Praxis werde bei ungeklärten Wohnungseinbrüchen sehr sparsam von der Möglichkeit der TKÜ Gebrauch gemacht, woraus zu schließen sei, dass die besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie das Erfordernis der Subsidiarität durchaus ernst genommen werden. Lars Mahnke, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, der den Deutschen Richterbund vertrat, verwies auf eine Evaluierung des Bundesjustizministeriums unter Einbindung der Länder, des Generalbundesanwaltes und des Bundeskriminalamtes, die mit Schreiben vom 26. Februar 2024 dem Ausschuss übersandt worden sei. Die Praxis spreche sich danach einhellig für eine Entfristung der bestehenden Möglichkeit aus, jedenfalls aber für eine Verlängerung der Befristung. Die dort genannten Argumente überzeugten vollständig. Perspektive der polizeilichen Praxis Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt nach den Worten seines Bundesvorsitzenden Dirk Peglow den Gesetzentwurf ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gebe, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellten. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED auch weiterhin in den Katalog der Strafprozessordnung aufgenommen werden, unter anderem weil die TKÜ zur Aufklärung bislang unbekannter Mittäter oder Täterstrukturen beitrage und Hinweise auf begangene oder geplante Straftaten, Beuteabsatz sowie zur Identifizierung von Hehlern und Anmietung von Tatfahrzeugen gebe. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, bezeichnete die TKÜ ebenfalls als notwendiges Instrument bei der Bekämpfung des WED und forderte die Entfristung im bestehenden Gesetz. Die langjährige Erfahrung polizeilicher Ermittlerinnen und Ermittler zeige, dass Täterstrukturen regelmäßig nicht mehr aufzuklären sind, wenn die Möglichkeit zur Kommunikationsüberwachung entfalle. Positiv sei auch, dass die TKÜ künftig bei Einbruchdiebstahl zulässig sein soll, ohne dass zugleich einschränkend der Verdacht eines bandenmäßig begangenen Diebstahls vorliegen müsse. Eine erneute Befristung der Regelung für weitere fünf Jahre, wie sie im aktuellen Diskurs vorgeschlagen werde, sei aus Sicht der GdP nicht zielführend. "Kaum Änderung zu erwarten" Auch Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm von der Staatsanwaltschaft Memmingen sprach sich dafür aus, den WED nach Paragraf 244 Absatz 4 des Strafgesetzbuches unbefristet als Katalogstraftat in der Strafprozessordnung zu belassen. Dadurch und die damit neben der Telefonüberwachung zugleich ermöglichten weiteren Ermittlungsmaßnahmen könnten Hinweise auf die Person des Täters, Erkenntnisse über die Tatplanung oder etwaige zurückliegende Taten gewonnen werden. Aus der Sicht von Prof. Dr. Gina Rosa Wollinger von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, ist nicht davon auszugehen, dass die Umsetzung des Gesetzentwurfs maßgeblich an den Fallzahlen und der Aufklärungsquote etwas ändern wird. Dafür hätten sich bislang nicht deutlich genug Änderungen seit 2019 gezeigt, und der geringe Einsatz der Maßnahme spreche auch nicht für einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtsituation. Vor diesem Hintergrund griffen die Hauptargumente des Gesetzentwurfs nicht. Dennoch scheine eine Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzeslage und insofern eine Zustimmung zum Gesetzentwurf berechtigt, da der Ermittlungsansatz bei WED überwiegend nicht ausreichend sei. Rechtsanwälte gegen Entfristung Prof. Dr. Björn Gercke, Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), und Gül Pinar, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), lehnten in ihren Stellungnahmen den Gesetzentwurf ab. Gercke sagte, die Evaluierung des Bundesjustizministeriums lasse eine kaum messbare Bedeutung der Regelung in der Ermittlungspraxis erkennen. In jedem Fall wäre eine Fortgeltung zu befristen. Zudem sei die TKÜ eine der grundrechtsinvasivsten Maßnahmen, die die Strafprozessordnung kenne. Der abzulehnende Gesetzentwurf reihe sich aus Sicht der BRAK nahtlos in den Trend zur Ausweitung strafprozessualer Befugnisnormen ein, sagte Gercke, der von Symbolpolitik sprach. Auch der DAV widerspricht Pinar zufolge der vorgesehenen Regelung, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis darstelle. Die Evaluierung des Bundesjustizministerium sei nicht geeignet, die Bedenken gegen eine Verlängerung der Aufnahme des WED in den Katalog zu beseitigen. Die Sachverständigen Holzwarth, Poitz und Thamm nahmen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion an der Anhörung teil, Mahnke und Peglow wurden von der SPD-Fraktion nominiert, Gehrke und Wollinger von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Pinar von der FDP-Fraktion. Entwurf der Unionsfraktion Wie die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Entwurf schreibt, sind die registrierten WED-Fälle von laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 in der Zeit zwischen 2019 und 2021 zurückgegangen, dann aber im Jahr 2022 auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen. Die Aufklärungsquote sei demgegenüber gesunken und habe bei 16,1 Prozent gelegen. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche sei damit bei Weitem zu hoch und die Aufklärungsquote bei Weitem zu gering. Der WED beeinträchtige das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich, heißt es weiter zur Begründung. Die Aufklärung von Straftaten sei Aufgabe der Strafrechtspflege. Deren Umsetzung verlange nach Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen. Daher seien mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) in der vergangenen Legislaturperiode zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der TKÜ erweitert worden. Diese Erweiterung sei allerdings nur befristet für fünf Jahre aufgenommen worden und ende am 11. Dezember 2024, solle aber über dieses Datum hinaus gelten. Der Rechtsausschuss hatte in seiner 93. Sitzung am 13. März 2024 beschlossen, die Ausschussdrucksache 20(6)88 „Evaluierung des Bundesministeriums der Justiz zur Effizienz des § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe j der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl nach § 244 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB)“ in die öffentliche Anhörung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen im ausgewählten Zeitraum und wegen der besonders intensiven Grundrechtseingriffe spricht sich das Ministerium in der Evaluierung für eine Verlängerung der Befristung um weitere fünf Jahre aus. (mwo/18.03.2024)
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Sachverständige betonen Poten­zial der frühkindlichen Bildung (Mon, 18 Mar 2024)
Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8399) mit dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 18. März 2024, geladenen Sachverständigen begrüßt wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei den zu treffenden Maßnahmen. Kritisiert wurde indes, dass die von der Union aufgeführten Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden. Soziale Schere schon in jungem Alter Ziel der Bildungspolitik von Bund und Länder müsse es sein, „Ungleichheiten durch besser Bildungschancen zu reduzieren“, sagte Thorsten Alsleben von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Je früher damit angefangen werde, desto wirkungsvoller sei dies, sagte er. Schon vor der Schulzeit gelte es zu erkennen, wo die Kinder besondere Bedarfe hätten. Für diese müsse es Angebote aber auch Verpflichtungen geben, „wenn die Eltern nicht freiwillig mitmachen“. Prof. Dr. Yvonne Anders von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg machte deutlich, dass bereits im Alter von zwei Jahren nachweisbar sei, dass Kinder aus Familien mit schwachem sozio-ökonomischen Status „deutlich geringere Kompetenzen aufweisen als Kinder aus anderen Familien“. Die soziale Schere gehe also schon in diesem Alter auf. In der Grundschule zeige sich dann, dass 25 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards erwerben - überwiegend Kinder aus „schwachen Familien“ oder Kinder „mit einer anderen Familiensprache als Deutsch“. Daher liege großes Potenzial in der frühen Bildung. "Investitionen in Bildung zahlen sich aus" Für Familien sei ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Bildungssystem „eines der wichtigsten Themen überhaupt“, sagte Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. „Trotz der angespannten Haushaltslage darf hier keinesfalls gespart werden“, betonte er. Schließlich zeigten Studien, dass sich die Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich auszahlten. Als besonders wichtig benannte Dantlgraber verstärkte Bemühungen zur Fachkräftegewinnung. In Deutschland gebe es ein sehr gutes System der Kindertagesbetreuung, sagte Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Das System ist aber unter Druck und kann sein Potenzial nicht ausschöpfen“, fügte er hinzu. Seiner Auffassung nach müsse es nicht darum gehen, alles neu zu machen. Vielmehr gehe es darum, das Vorhandene zu stärken. Espenhorst forderte eine relevante und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes. Bevor bundespolitisch neue Perspektiven diskutiert werden, müsse erstmal geklärt sein „wie viel Geld im Topf ist“. Infrastruktur in Ostdeutschland Die Kinder- und Jugendhilfe sei an vielen Stellen unterfinanziert, sagte Dr. Sophie Koch vom Volkssolidarität Bundesverband. „Das Tischtuch, an dem alle ziehen, wird von Jahr zu Jahr kleiner.“ Gerade in Ostdeutschland sei die Infrastruktur für Kinder und Familien zunehmend gefährdet - auch in städtischen Ballungsräumen. Grund sei der starke Geburtenrückgang. Arbeitsplätze in der Kindertagesbetreuung seien in Gefahr. Familien müssten längere Wege zur Kita in Kauf nehmen. Bund und Länder müssten hier gemeinsam Lösungswege entwickeln, sagte Koch. Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege ging auf den im Antrag enthaltenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass darin gefordert werde, dass auch Kindertagespflegepersonen in die Betreuung einbezogen werden können, sagte er. Das sei aktuell nicht der Fall. Pro und Contra von Entwicklungsdiagnostik Prof. Dr. Nele McElvany von der Technischen Universität (TU) Dortmund nannte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern „ein wesentliches Element“. Die daraus folgende verbindliche Förderung mit evidenzbasierten Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen sollte ebenso direkt mitgeregelt werden, wie die weitere systematische Diagnostik in Verbindung mit verbindlicher Förderung im Grundschulbereich, sagte sie. Bei Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stieß die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Diagnostik auf Ablehnung. Das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung benötige keine additiven verpflichtenden Maßnahmen, um Kinder individuell zu fördern und zu begleiten. Ein diskriminierungsfreies Heranwachsen in einer Gesellschaft, die jedem Kind gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen soll, „ist mit Diagnostikverfahren nicht vereinbar“, sagte sie. Kosten für die gute Qualität Der Bund müsse sich auch weiterhin anteilig an den Kosten einer guten Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen, forderte Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schließlich sei es der Bund, der für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen könne und müsse. Er sei auch - mit Blick auf die Einzahlung beispielsweise von Sozialversicherungsbeiträgen - der größte Nutznießer eines bedarfsgerechten und qualitätvollen Angebots. Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er. "Bundesweit keine einheitliche Situation" Dr. med. Burkhard Rodeck von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bemängelte, dass die Gesundheitspolitik bei dem Themenfeld nicht mitgedacht werde. Er schlug den Bogen zum Cannabis-Gesetz. Dort sei im Referentenentwurf das „Mitrauchen“ des minderjährigen Kindes im Pkw der rauchenden Eltern verboten gewesen. Im verabschiedeten Gesetz stehe das aber nicht mehr. „Das ist die Haltung unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Rodeck. Es sei unstreitig, dass die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ verbessert werden müsse, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Gleichzeitig müsse aber der regionale Blick sehr ernst genommen werden. „Es gibt sehr große regionale Unterschiede bei der Bedarfsentwicklung und der Notwendigkeit qualitativer Verbesserungen“, machte sie deutlich. Daher müssten Länder und Kommunen in die Planung einbezogen werden. Man könne nicht bundesweit eine Diskussion führen, „weil wir nicht bundesweit eine einheitliche Situation haben“. (hau/18.03.2025)
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Finanzierung der globalen Gesundheit (Mon, 18 Mar 2024)
Die Jahre der Covid-Pandemie brachten Rückschläge, aber auch neue Erfahrungen und Impulse beim Kampf gegen lebensbedrohliche Krankheiten. Nun sind weitere Anstrengungen nötig, um die für 2030 gesteckten Entwicklungsziele zu erreichen, erklärten die Sachverständigen im Fachgespräch zu Fragen der Finanzierung der globalen Gesundheit des Unterausschusses Globale Gesundheit am Montag, 18. März 2024. Dabei bekam Deutschland viel Lob für seine weltweit ausgerichtete Gesundheitspolitik und seine finanziellen Beiträge zur internationalen Impfallianz sowie zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria. Expertin: Impfallianz rettet Menschenleben Durch die Unterstützung von Geberländern wie Deutschland habe man seit Gründung der öffentlich-privaten Partnerschaft vor über zwanzig Jahren in den einkommensschwachen Ländern des globalen Südens viel erreichen können, sagte Marie-Ange Saraka-Yao, Chief Resource Mobilisation and Growth Officer von Gavi, The Vaccine Alliance. Die Hauptbotschaft sei: Es gibt neue Instrumente, um gefährliche Krankheiten zu besiegen. Durch Mitwirkung der Zielländer, durch Ko-Finanzierung, durch die Ertüchtigung der dortigen Gesundheitssysteme seien diese Staaten nun in der Lage, drei mal mehr Impfstoffe zu verabreichen als ohne die Unterstützung. „Der Impfstoff kommt nun wirklich zu den Endverbrauchern. Die Ko-Finanzierung steigt, die betroffenen Länder stemmen mittlerweile 40 Prozent der Ausgaben.“ Durch diese Selbstverpflichtung hätten sich die Zukunftsperspektiven im Blick auf die Millenniumsziele verbessert. Sieben Millionen Menschenleben habe die Impfallianz in der Zeit ihres Bestehens mittlerweile retten können. Momentan verfüge die Vaccine Alliance über Impfstoffe gegen 18 Krankheiten. Jetzt gehe es darum, das Impftempo, beispielsweise bei Malaria oder Polio, zu beschleunigen, den Zugang zu Impfstoffen zu verbessern und effektivere Impfstoffe zu entwickeln, um neue Tragödien zu vermeiden. „Malaria ist der größte Kindermörder in Afrika“, sagte Saraka-Yao. „Auch auf Naturkatastrophen müssen wir schneller reagieren können.“ Zögern gegenüber Impfstoffen Die Welt brauche noch mehr und noch bessere Impfstoffe. Und das zu niedrigeren Preisen. Ihre Organisation werde im Namen einer gerechteren Welt neue Partnerschaften eingehen und nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Neue, bessere Produkte seien leider immer auch die teureren. Sie hoffe auf weitere Unterstützung auch aus Deutschland. Jeder Geber sei willkommen, die Gelder würden hoch effizient und transparent eingesetzt. Aus der Corona-Pandemie habe man viel gelernt, auch bei der Beschaffung. Die Allianz habe mittlerweile ein gewisses Gewicht, um die Preise zu drücken. Zu den Schwierigkeiten, vor allem seit der Corona-Pandemie gehöre, die Impfstoffe zu den Menschen zu bringen, an die einzelnen Menschen herankommen. Es gebe neues Zögern gegenüber Impfstoffen, in den sozialen Medien würden Zweifel gestreut. Vor allem Europa müsse aber mit gutem Beispiel vorangehen, der Süden schaue auf Europa und was hier geschehe. Man versuche es mit einem großen Netzwerk und einer neuen Kommunikationsstrategie. „Wir zeigen, wie wirksam Impfen ist und arbeiten mit lokalen Influencern zusammen.“ Zu einer nachhaltigen Unterstützung vor Ort gehöre außerdem, auch die Hightech zur Herstellung der Medikamente dorthin zu bringen. Bekämpfung der Tuberkulose Die „Vorreiterrolle“ Deutschlands in der globalen Gesundheitspolitik unterstrich auch Dr. Johannes Hunger, Chief Advisor beim Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria, und listete einige Erfolge auf, die auch dem deutschen Engagement im Globalen Fonds zu verdanken sind. So habe die Sterblichkeitsrate in den Ländern, in denen der Fonds aktiv ist, um über 50 Prozent reduziert werden können. 59 Millionen Menschen hätten bisher gerettet werden. Auch die Fortschritte insbesondere bei der Bekämpfung der Tuberkulose und bei der erfolgreichen Eindämmung der Covid-Pandemie gehörten dazu. „Wir dürfen aber nicht einfach nur so weitermachen wie bisher“, mahnte Hunger. Dann würde man die Entwicklungsziele 2030, zu denen beispielsweise die Ausrottung der Tuberkulose gehöre, nicht erreichen. Die Anstrengungen auf dem richtigen Weg, den man gehe, müssten vergrößert werden. Die Pandemie der Jahre 2020 bis 2022 habe die Bemühungen bei der Bekämpfung der drei Krankheiten zurückgeworfen. Man befinde sich jetzt in einem herausfordernden Kontext mit vielen Krisen und negativen Effekten. Bei der Finanzierung zur Bekämpfung der Tuberkulose klaffe nun eine Lücke. Insgesamt sei der Bedarf im neuen Finanzierungszeitraum von ehemals 14 auf nunmehr 18 Milliarden US-Dollar gestiegen. „Das Ziel, die Tuberkulose auszurotten, haben wir nicht aufgegeben“, so Hunger. Man müsse mehr Geld in die Hand nehmen, der Global Fund sei ein wichtiger Finanzierer, hinzu komme die Ko-Finanzierung durch die einzelnen Länder. Bald werde ein neuer Impfstoff zur Verfügung stehen. Man hoffe auf einen Rückgang der Neuinfektionen. Zusätzlich zu diesem Fortschritt müsse man auf einen Rückgang der Preise hinwirken. Durch eine massive Beschaffung könne der Preis von Medikamenten um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Der Fonds gehöre zu den größten Investoren im Bereich der Gesundheit. Es werde zudem gezielt in den Ausbau der Gesundheitssysteme investiert, was der Prävention von Pandemien diene. Dazu arbeite man mit starken globalen Partnern wie der Weltgesundheitsorganisation, verschiedenen UN-Organisationen, der Gavi-Initiative und der Weltbank zusammen. (ll/18.03.2024)
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