Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Bundestag beschließt Ein­führung eines natio­nalen Veteranenentages (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat beschlossen, den 15. Juni zum jährlichen nationalen Veteranentag zu erklären, um den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung von Veteranen und deren Familien verbessern“ (20/11138) nahm das Parlament am Donnerstag, 25. April 2024, mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der Gruppe Die Linke an. In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung des Verteidigungsausschusses, der Wehrbeauftragten sowie Veteranen-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden ein „zeitgemäßes“ Konzept für einen jährlich zu begehenden Veteranentag zu erarbeiten und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) begrüßte die Forderung nach einem Veteranentag und den Antrag ausdrücklich. Dieser spiegele „die Wünsche aus der Veteranen-Community“, die in vielen anderen Ländern längst realisiert seien. Der Antrag stehe für „Fürsorge, Wertschätzung und Respekt“ für die Soldaten der Bundeswehr. Verbesserung der Nachsorge Die Fraktionen sprechen sich in dem verabschiedeten Antrag zudem für eine Verbesserung der Nachsorge von im Dienst, besonders im Auslandseinsatz, erlittenen Schädigungen der Soldaten aus. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die barrierefreie Beratung für Veteranen bundesweit zu gewährleisten, und die Beteiligungspflichten und bürokratische Hürden sowie die Verfahrensdauer für die Bearbeitung von Anfragen auf sechs Monate zu reduzieren. Ebenso soll das Einsatzweiterverwendungsgesetz auf ehemalige Berufssoldaten ausgeweitet, die Qualität und der Umfang der Behandlung, Rehabilitationsleistungen und Präventionsmaßnahmen für einsatzgeschädigte Soldaten sowie ihrer Angehörigen extern evaluiert und die Einrichtung einer stationären Therapieeinrichtung der Bundeswehr geprüft werden. Die Deutsche Härtefallstiftung sei als bedeutender Träger des Fürsorgegedankens für Veteranen sowie aller durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen und deren Familien zu stärken. SPD: Leerstelle in der Erinnerungspolitik schließen Der SPD-Abgeordnete Johannes Arlt wies darauf hin, dass das Wort Veteran in Deutschland nur selten genutzt werde. Dies müsse sich ändern. Viel zu selten würden die Veteranen nach ihren persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr gefragt. In diesen Einsätzen seien Soldaten verletzt, traumatisiert oder getötet worden. Mit dem Veteranentag werde ein neues Kapitel in der Veteranenpolitik aufgeschlagen und „eine Leerstelle in der Erinnerungspolitik“ geschlossen. Union kritisiert "freundliches Desinteresse" Kerstin Vieregge (CDU/CSU) räumte ein, dass sich der Bundestag im Umgang mit der Bundeswehr und den Veteranen „nicht immer mit Ruhm bekleckert“ habe. Allzu oft habe im Parlament wie in der deutschen Gesellschaft lediglich ein „freundliches Desinteresse“ gegenüber den Streitkräften geherrscht. Auch wenn bereits viel erreicht worden sei bei der Versorgung von verletzten und traumatisierten Soldaten, höre man von Soldatinnen und Soldaten noch immer von langen Verfahren und bürokratischen Hürden. Grüne: Haben es verdient, gesehen zu werden Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Aussagen von Bundeswehrsoldaten vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Afghanistan-Einsatz, die weit über ihre physischen und psychische Grenzen hinausgegangen seien. Soldat zu sein, bedeute auch, Verwundung und oder gar den Tod zu riskieren, um Freiheit und Frieden zu erhalten. Die Soldaten hätten es verdient, von der Gesellschaft gesehen zu werden. FDP: Überall in Deutschland begehen Christian Sauter (FDP) betonte die besondere Verantwortung des Bundestages für die Bundeswehr. Diese ei schließlich eine Parlamentsarmee. Gewürdigt werden müsse der Dienst von rund zehn Millionen Menschen, die seit Gründung der Bundeswehr gedient hätten. Deshalb solle der Veteranentag nicht nur an zentraler Stelle in Berlin begangen werden, sondern überall in Deutschland. AfD kritisiert Ukraine-Politik Der AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck begrüßte zwar ebenfalls die Einführung des Veteranentages, nutzte die Debatte zugleich jedoch für Kritik an der aktuellen Ukraine-Politik der Bundesregierung. Der Angriff Russlands auf die Ukraine sei zwar zu verurteilen, aber Friede sei nur über Verhandlungen mit Russland zu erreichen. Gauck warnte vor einer direkten Beteiligung der Nato am Krieg. Nie wieder dürften deutschen Soldaten an einer „Ostfront“ fallen. Linke gegen Veteranentag Kritik am Veteranentag übte Dr. Dietmar Bartsch für die Gruppe Die Linke. Dieser stehe für eine „atmosphärische Veränderung“ in der Gesellschaft, wofür auch das Wort „kriegstauglich“ stehe. Dies finde er „höchst problematisch“. Mehr als zehn Millionen Veteranen Seit Gründung der Bundeswehr hätten mehr als zehn Millionen Frauen und Männer in den Streitkräften gedient, heißt es im verabschiedeten Antrag. Ihr soldatischer Dienst sei geprägt von gefährlichen Bedingungen, persönlichen Entbehrungen sowie körperlichen und seelischen Härten. Die Bundeswehr sei seit 1959 in mehr als 50 Ländern im Auslandseinsatz gewesen. Seit den 1990er Jahren beteilige sie sich auch an friedenserhaltenden und friedenssichernden Einsätzen sowie einsatzgleichen Verpflichtungen außerhalb und innerhalb des Nato-Bündnisgebietes. Diese Einsätze verlangten den Soldaten viel ab, auch Verletzung, Verwundung und Tod. Manche Soldaten hätten in Folge ihres Einsatzes selbst schwere physische oder psychische Verletzungen davongetragen, die auch noch lange nach dem Einsatz ihr Leben sowie das ihrer Angehörigen beeinträchtige. (aw/25.04.2024)
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Bundestag ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) verabschiedet. Für die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/11183) votierten die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zuvor hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn der Plenarsitzung durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Regierungsentwurf auf die Tagesordnung aufgesetzt wird. Mit Beschluss vom 25. April hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Klimaschutzänderungsgesetz am 26. April zu untersagen. Grüne: Nicht reden, machen „Über Klimaschutz muss man nicht reden, man muss ihn machen“, stellte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) eingangs fest. Mit den in Rede stehenden Veränderungen werde das Klimaschutzgesetz (KSG) „ausschließlich verschärft“. Als Grüne hätte sie sich mehr Eigenverantwortung der Sektoren gewünscht, aber wichtig sei doch, dass sie weiter Ziele erreichen müssen und aufs Ganze gesehen kein Gramm mehr CO2 emittiert werden dürfe als mit dem alten Gesetz. CDU/CSU: Sie entreißen dem KSG das Herzstück Andreas Jung (CDU/CSU) widersprach ihr energisch: „Sie entreißen dem KSG das Herzstück“, sagte Jung. „Sie nehmen dem Gesetz die Verbindlichkeit und machen es zu einem Papiertiger.“ Die Ampel verschaffe sich damit selbst einen Freibrief – denn danach müsse sie nichts mehr tun. SPD: Erneuerbare sind Schlüssel für alles Entscheidend seien nicht die Ziele, sondern die Maßnahmen zu ihrer Erreichung, sagte Dr. Matthias Miersch (SPD). Was heißt das konkret, fragte der Sozialdemokrat und gab sich selbst die Antwort: Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien sei der Schlüssel, um in allen Sektoren die Emissionsminderungsziele zu erreichen. FDP: Weg von der Planwirtschaft Diese Bundesregierung bekenne sich nicht nur zu den Klimazielen, sagte Tobias Dürr (FDP), sondern die Ampel steige nach Jahren der Planwirtschaft um auf einen marktwirtschaftlichen, technologieoffenen Klimaschutz. So habe diese Koalition zum Beispiel „das absurde Verbot von synthetischen Kraftstoffen" rückgängig gemacht. AfD: Unnötiges Gesetz Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse erklärte, Voraussetzung für ein Gesetz sei, dass es nötig sei und dass es sein Ziel erreicht. Beides sei beim Klimaschutzgesetz nicht der Fall. Linke spricht von einer „Lex Wissing“ Janine Wissler von der Gruppe Die Linke sprach von einem „schwarzen Tag für den Klimaschutz“ und einer „Lex Wissing“. Die Ampel höhle ein Gesetz aus, nur weil der Verkehrsminister gewillt sei, Maßnahmen zu ergreifen, um in seinem Sektor Treibhausgase einzusparen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte dem Regierungsentwurf am 24. April in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört, unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird. Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt. Zudem wird die Stellung des Expertenrats für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen , ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können. Entschließung angenommen Zu dem Gesetz hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW eine Entschließung verabschiedet, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor mit Koalitionsmehrheit gegen Union und AfD bei Enthaltung der Linken beschlossen hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um "im Lichte des Stands des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können". Darüber hinaus soll die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für sämtliche Energie-Infrastruktur vorgesehen werden. Für Energie-Infrastruktur wie Erzeugungskapazitäten, Netze, Speicher und CO2-Leitungen, deren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar auf Grundlage der Richtlinie beschleunigt werden kann, soll die Beschleunigung auf andere Weise forciert werden, indem der europarechtlich möglichen Spielraums ausgenutzt wird. Vorbild könnten die Beschleunigungseffekte bei der Realisierung der LNG-Terminals. Die Entschließung betreffe die beschleunigte Realisierung der künftig zu bauenden Energie-Infrastrukturprojekte, die für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig seien, also keine Kohlekraftwerke, heißt es in der Entschließung. (mis/vom/26.04.2024)
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Neuregelung der Förderung besonderer Photovoltaik­anlagen beschlossen (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) angenommen. Mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen nahm das Parlament diesen zweiten Teil des sogenannten Solarpakets I an. Dazu hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/11180) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11181) vorgelegt. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die Gruppe Die Linke zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte (20/11182). Gesetzentwurf der Bundesregierung Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik (PV) zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele "in systemverträglicher Form" zu erreichen. Mit dem Gesetz will die Regierung, um das Ziel von 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, den jährlichen Zubau verdreifachen, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Planung und Zubau sollen beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden und etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert. Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV sollen vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt werden. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte am 24. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zugestimmt. Die nachträglichen Änderungen umfassen 157 Seiten. Unter anderem geht es in dem Gesetz nun nicht mehr nur um Solarenergie, sondern auch um Windkraft an Land und Bioenergie. Die Anschlussbedingungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Für Balkon-PV soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert werden. Entschließung verabschiedet Der Bundestag verabschiedete mit dem Gesetzentwurf eine Entschließung, der neben den Koalitionsfraktionen auch die Gruppe Die Linke zustimmte. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Darin wird festgestellt, dass es weitere Kraftanstrengungen brauche, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und so das Ziel zu erreichen, deren Anteil am Strom bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mit dem Solarpaket II Vorschläge für effektive Maßnahmen zur Kosteneffizienz des Erneuerbaren-Ausbaus vorzulegen, den Net-Zero-Industry-Act der EU so schnell wie möglich umzusetzen, die EU-Strommarktdesignrichtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen, die Kraftwerksstrategie und eine nachhaltige und langfristige Biomassestrategie weiterzuentwickeln und für die weitere Gesetzgebung noch in diesem Jahr vorzubereiten. Darüber hinaus soll die Ausbaudynamik von Stromspeichern durch verlässliche Rahmenbedingungen unterstützt sowie Energy Sharing erleichtert werden. Unter „Energy Sharing“ wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. (vom/mis/26.04.2024).
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Antrag zur Förderung oberflächen­naher Geothermie ohne Mehrheit (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ (20/8210) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion abgelehnt. Dazu hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/10666). Antrag der Unionsfraktion In ihrem Antrag wirbt die Unionsfraktion für eine stärkere Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen. Beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen solle ein Anreiz geschaffen werden, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden. Ebenso solle die Regierung darauf hinwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. „Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden“, heißt es in dem Antrag. Es solle zudem geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden. Außerdem sollten Standardisierungen im Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Naturschutzrecht in Betracht gezogen werden. (vom/mis/26.04.2024)
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Mehr Teilzeit in Freiwilligendiensten beschlossen (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einstimmig das sogenannte Freiwilligen-Teilzeitgesetz der Bundesregierung (20/9874) angenommen. Damit sollen die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitert werden. Zur Abstimmung im Plenum hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (20/11069) vorgelegt. Die AfD-Fraktion hatte zu dem Regierungsentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der jedoch gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde. Auch ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/11162) fand keine Mehrheit und wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktion bei Enthaltung der Gruppe Die Linke zurückgewiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (vom/che/13.04.2024)
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Anträge für den Ausbau der Kernenergie debattiert (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, erstmals zwei Anträge mit den Titeln „Für eine kostengünstige, sichere und zukunftsfähige Energieversorgung – Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/11145) und „Beitritt zur europäischen Nuklearallianz“ (20/11146) beraten, die die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss wurde der erste Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen, der zweite Antrag an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Erster Antrag der AfD Im ersten Antrag (20/11145) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, alle gesetzlichen Hürden, die einer Rückkehr Deutschlands zur Kernenergie entgegenstehen, zu beseitigen und die Laufzeitbeschränkungen und Strommengen-Einspeisebegrenzungen durch Änderung des Atomgesetzes aufzuheben, um so den Betrieb dieser Anlagen zu ermöglichen. Geändert werden solle das Atomgesetz auch, um die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Entsorgung nuklearer Rückstände unter Nutzung von Schnellspaltreaktoren zu ermöglichen. Darüber hinaus solle sich die Regierung mit den Ländern verständigen, um die Wiederinbetriebnahme der Anlagen Isar 2, Emsland, Neckarwestheim II, Grohnde und Brokdorf technisch, organisatorisch und rechtlich zu ermöglichen. Zugleich solle der Rückbau der Anlagen Philippsburg 2 und Gundremmingen C gestoppt werden. Maßnahmen zur erneuten Inbetriebnahme der Anlagen sollten eruiert werden, so die Fraktion. Die Betreiber der Anlagen sollten gegen die Zusage von garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre beauftragt werden, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder herzustellen. Die KfW-Bankengruppe sei anzuweisen, gegebenenfalls Bürgschaften für die notwendigen Finanzierungen zu geben. Zweiter Antrag der AfD Im zweiten AfD-Antrag (20/11146) verlangen die Abgeordneten, den Beitritt zur europäischen Nuklearallianz zu beantragen. Zur Begründung heißt es, 2020 bis 2022 sei es in Deutschland noch möglich gewesen, große Mengen an Elektrizität in die europäischen Nachbarländer zu exportieren. 2023 sei das nicht mehr der Fall gewesen. Seit dem Abschalten der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerksblöcke am 15. April 2023 importiere Deutschland Monat für Monat große Mengen an Elektrizität aus dem Ausland. Parallel dazu sind die Erlöse des Stromexportes von noch plus 420 Millionen Euro im Januar 2023 auf minus 370 Millionen Euro im Juni 2023 zurückgegangen. Der Wandel von einer Stromexportnation zu einer Stromimportnation, verbunden mit dem dazugehörenden Kapitalabfluss aus Deutschland, ist aus Sicht der AfD-Fraktion eine Folge der Abschaltung der Kernkraftwerke. (vom/26.04.2024)
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Vor 75 Jahren: Parla­ment­arischer Rat ver­kündet das Grundgesetz (Fri, 26 Apr 2024)
Seit 70 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Dass es einmal so alt werden würde, hätte bei seiner feierlichen Verkündung in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 wohl niemand der Anwesenden vermutet – am wenigsten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst, als sie nach neun Monaten intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedet hatten.
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Kontroverse Aussprache um "echte Wirtschaftswende" (Fri, 26 Apr 2024)
Die Unionsfraktion verlangt Unterstützung für die Wirtschaft vor allem durch Steuersenkungen. Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, heftig über ihre Steuerpläne gestritten, die von Koalitionsrednern als nicht gegenfinanziert kritisiert wurden. Die Koalition hingegen sieht eine Belebung der Wirtschaft, besonders in den Zweigen Industrie und Bau. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaftspolitischen Richtungsstreit der Bundesregierung beenden – Für eine echte Wirtschaftswende“ (20/11144) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen und nicht direkt abgestimmt. Die Koalitionsmehrheit setzte dies gegen die Stimmen der Opposition durch, die die Federführung beim Finanzausschuss gesehen hätte. CDU/CSU: Viele Unternehmen verlassen Deutschland „Deutschland braucht die Wirtschaftswende, und zwar dringend“, forderte Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Er freue sich, dass auch die FDP das erkannt habe. In dem Antrag der Union seien viele von der FDP in ihrem Zwölf-Punkte-Programm erhobenen Forderungen enthalten. Wenn die FDP dem Antrag nicht zustimme, müsse man davon ausgehen, dass das Ganze nur Effekthascherei vor dem FDP-Parteitag sei, so Middelberg, der der Koalition eine desaströse Politik vorwarf. Er verwies auf das Heizungsgesetz und die Haushaltsprobleme. Viele Unternehmen würden den Standort Deutschland verlassen. Statt zu sparen und die Wirtschaft zu unterstützen, habe die Ampelkoalition sogar noch Steuern erhöht. SPD: Das ist eine Erfolgsbilanz Bernd Westphal (SPD) widersprach den Vorwürfen der Unionsfraktion, dass sich Arbeit angesichts hoher Sozialleistungen kaum noch lohne. Der Mindestlohn sei stärker erhöht worden als das Bürgergeld, erinnerte Westphal. Die Koalition habe in den letzten Jahren viel auf den Weg gebracht. Jetzt müssten die Weichen für Klimaneutralität bis 2045 gestellt werden. Das werde auch für Aufbruchstimmung sorgen. Westphal erinnerte an zahlreiche Unternehmensneuansiedlungen wie von Tesla, Intel und Northvolt: „Das ist eine Erfolgsbilanz.“ AfD: Unionsantrag ein Taschenspielertrick Enrico Komning (AfD) sagte, eigentlich sei der Unionsantrag gar nicht so schlecht, „weil die Hälfte von uns abgeschrieben ist“. Vorwürfe richtete er an die Union, die dafür verantwortlich sei, dass „Deutschland den Bach runtergeht“. Es gebe eine bürgerliche Mehrheit im Bundestag, aber die Union errichte lieber Brandmauern gegen die AfD. Die AfD hingehen sei bereit, den Unionsantrag zu unterstützen, weil viele der Forderungen von der AfD stammten, wie zum Beispiel die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Reduzierung der Unternehmenssteuern und die Beseitigung der sogenannten kalten Progression im Einkommensteuertarif. Der Antrag der Union sei keine Wirtschaftswende, sondern ein „Taschenspielertrick“, sagte Komning. Grüne: Deutsche Wirtschaft erholt sich Dr. Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grünen) stellte mit Blick auf die jüngste Projektion der Bundesregierung fest, dass sich die deutsche Wirtschaft erholt und die Inflation unter der Zielmarke der Europäischen Zentralbank liegt. Auch in der Industrie und am Bau gehe es aufwärts. Aber man sei mittendrin in einem herausfordernden Wandel zur Klimaneutralität. Deshalb brauche man kein kurzfristiges Doping-Programm, sondern langfristig wirkende Maßnahmen. Die Union bediene hingegen „Retro-Phantasien“ wie zurück zur Atomkraft. Der versprochenen Steuersenkungen seien nicht gegenfinanziert. FDP: Wir sind unabhängig von Russland Es gebe keinen Dissens innerhalb der Bundesregierung, widersprach Reinhard Houben (FDP) den Behauptungen der Unionsfraktion. Diese ignoriere in ihrem Antrag, dass die durch den Krieg in der Ukraine entstandenen Probleme abgemildert werden müssten. Die Energieversorgung sei inzwischen nicht nur sichergestellt, sondern auch umgestellt worden: „Wir sind unabhängig von Russland“, würdigte Houben. Linke will mehr öffentliche Investitionen Die von der Union beantragte Begrenzung der Sozialabgaben würde Kürzungen bei den Sozialleistungen nach sich ziehen, was die Linke grundsätzlich ablehne, erklärte Jörg Cezanne (Gruppe Die Linke). Die Unionsfraktion wolle nicht die Wirtschaft fördern, sondern eine Umverteilung von unten nach oben. Cezanne forderte stärkere öffentliche Investitionen. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, echte Entlastungen für Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, um den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Dazu gehöre, den Solidaritätszuschlag zumindest stufenweise zu streichen, die Steuern auf einbehaltene Gewinne auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent zu senken, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum in gleichem Umfang wie das Bürgergeld anzuheben und Arbeitsanreize für Mehrarbeit zu setzen. Dafür sollten Steuervorteile für geleistete Überstunden eingeführt werden. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die sogenannte "kalte Progression" im Einkommensteuertarif für die Jahre 2025 und 2026 auszugleichen. Die Vermittlungsbemühungen der Jobcenter sollten gestärkt werden, bei verweigerter Arbeitsannahme im Bürgergeldbezug härtere Sanktionen eingeführt werden. Die Hinzuverdienstregeln im Bürgergeld will die Fraktion im Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld leistungsgerechter gestalten. Schließlich solle das nationale Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht ausgesetzt werden. (hle/eis/vom/26.04.2024)
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Abgesetzt: Aktuelle Stunde zur Mietenpolitik (Fri, 26 Apr 2024)
Der Bundestag hat die von der Gruppe Die Linke zunächst verlangte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Jetzt entschiedene Maßnahmen in der Mietenpolitik ergreifen – Mietenexplosion stoppen, gemeinnützig bauen“ von der Tagesordnung des Plenums am Freitag, 26. April 2024, abgesetzt. Die Gruppe hatte ihren Antrag auf Aufsetzung zurückgezogen. (vom/26.04.2024)
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Antrag gegen höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beraten (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Für die ,Vision Zero' und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr" (20/11143) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Die Abgeordneten verweisen auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, für die sich der Union zufolge eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene „interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe“ ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage. Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter in der Rechtsprechung bereits besteht“.(vom/hau/25.04.2024)
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Zukunft der Batterieforschung in Deutschland erörtert (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Für eine starke Batterieforschung in Deutschland“ (20/11142) debattiert, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem Antrag für eine starke Batterieforschung in Deutschland ein. „Die Batterietechnologie nimmt als Schlüsseltechnologie eine herausragende Rolle in der gesamten Breite des deutschen Wirtschafts- und Innovationsstandortes ein“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren Einsparungen zur Erwirtschaftung „der globalen Minderausgabe im Bereich der Batterietechnologie vorzusehen“. Zudem solle die Bundesregierung in Hinblick auf den kommenden Haushalt 2025 investive Ausgaben in die Batterietechnologie ausbauen, sodass Deutschland in der Produktion und Entwicklung von Batterietechnologien „eine möglichst große Selbstständigkeit“ erreiche. Die Unionsfraktion kritisiert, dass die Bundesregierung im Januar 2024 die Förderung der Batterieforschung „massiv zusammengekürzt“ habe. Wie die Abgeordneten zudem schreiben, umfassen die Kürzungen Verpflichtungsermächtigungen von mehr als 100 Millionen Euro. Diese Kürzungen würden Deutschland im internationalen Wettbewerb im Bereich der Batterieforschung empfindlich schwächen, schreibt die Fraktion. (vom/cha/25.04.2024)
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Abgesetzt: Antrag zur Situation der Trainer und Schiedsrichter (Thu, 25 Apr 2024)
Von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 25. April 2024, wieder abgesetzt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Situation der Trainer und Schiedsrichter in Deutschland“ (20/9741). Im Anschluss an die rund 30-minütige Aussprache sollte der Antrag ursprünglich zur weiteren Beratung an den federführenden Sportausschuss überwiesen werden. Antrag der Unionsfraktion Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem Informationen über die Anzahl und die Motivlage von Trainern, die von Deutschland ins Ausland wechselten, um die Sachlage erfassen zu können. Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die Besoldung von Trainern verbessert wird und die angekündigte Reform des Spitzensports auch dahingehend ausrichten, dass die Tätigkeit von Trainern unabhängig von der Vergütung attraktiver wird und die atypischen Arbeitszeiten der Trainer angemessen berücksichtigt werden. Zudem gelte es, angesichts der zunehmenden Gewalt gegenüber Schiedsrichtern im Fußball gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um Schiedsrichter besser zu schützen und die Tätigkeit des Schiedsrichters dadurch attraktiver zu machen, dass die Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro im Jahr angehoben wird. (vom/mis/23.04.2024)
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Bundestag stimmt gegen Erhöhung des Mindestlohns (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, einen Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Armut trotz Arbeit verhindern – Gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro erhöhen“ (20/10366) abgelehnt. Alle Fraktionen lehnten den Antrag ab, lediglich die Abgeordneten der Gruppe Die Linke stimmten mit der Gruppe BSW dafür. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (20/11094). Antrag der Gruppe BSW Die Gruppe BSW forderte in ihrem Antrag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro je Stunde. Darin kritisieren die Abgeordneten, dass die von der Mindestlohnkommission im Juni 2023 beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 bisherige Fortschritte konterkariere. „Die kümmerliche Erhöhung um 41 Cent ist in keiner Weise ausreichend, um die inflationsbedingt gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus unterlaufe diese „unzureichende“ Erhöhung die Umsetzung der im Oktober 2022 verabschiedeten und von der Bundesregierung unterstützten EU-Mindestlohnrichtlinie, mit der angemessene und armutsfeste Mindestlöhne EU-weit angestrebt werden. Gemäß der Richtlinie hätte 2023 bereits ein Mindestlohn von 13,53 Euro gezahlt werden müssen. Das entspreche 60 Prozent des nationalen Medianlohns, schreibt die Gruppe. (vom/che/25.04.2024)
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Auszahlung des Zuschlags auf Erwerbsminderungs­renten zugestimmt (Thu, 25 Apr 2024)
Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607) angenommen. Dazu hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/11179) vorgelegt. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Koalitionsfraktionen wollen das Verfahren der Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes verändern. Hintergrund ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rentenzahlung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat. Die Verbesserung ist ein pauschaler Zuschlag zur Rente ab dem 1. Juli 2024, sie knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, werden ebenfalls mit dem Zuschlag bedacht. Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen Die automatisierte Zahlung des Zuschlags auf die rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands jedoch als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen. Deshalb soll er nun in zwei Stufen ausgezahlt werden: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt. (vom/che/25.04.2024)
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Unionsantrag zur Aufbauhilfe für das Ahrtal abgelehnt (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag hatam Donnerstag, 25. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen“ (20/10382) abgelehnt. Dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen, dafür die Unionsfraktion, die AfD und die Gruppe Die Linke. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/11117) vor. Die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen – Antragsfristen für Wiederaufbau-Fonds zügig verlängern“ (20/4325) wurde hingegen von der Tagesordnung wieder abgesetzt. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion forderte Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe für das Ahrtal in Rheinland-Pfalz, das im Juli 2021 Schauplatz einer Flutkatastrophe war. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, mit dem Land Rheinland-Pfalz und gegebenenfalls anderen Bundesländern aufzuzeigen, was innerhalb des geltenden Rechtsrahmens noch getan werden kann, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Das Regelwerk sollte vor allem im Hinblick auf eine Reihe von Punkten überarbeitet werden, die Kommunen, Bürger, Vereine und Unternehmen „weiterhin vor unlösbare Probleme stellen“. Dazu zählt etwa, die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen wie Sportplätze zu ermöglichen, wenn deren Kosten die Summe eines Wiederaufbaus der Einzelanlagen insgesamt nicht überschreiten. Auch sollten die Kosten für die Aufrüstung auf den aktuellen technischen Stand nicht nur bei Projekten übernommen werden, die einen Bauantrag erfordern, sondern auch bei „unabwendbar notwendig gewordenen Sanierungen“. Die Errichtung von Nahwärmenetzen wollte die Unionsfraktion aus den Wiederaufbau-Mitteln mindestens bis zu der Höhe fördern, die die Wiedererrichtung zerstörter Heizanlagen einzelner Gebäude gekostet hätte. Erstattung der Zinskosten auf Liquiditätskredite Zinskosten auf Liquiditätskredite für die Vorfinanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen sollten den Kommunen aus Mitteln des Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden, wenn es noch keine Abschlagszahlungen gab oder diese nicht ausreichen. Ebenso wollte die Fraktion, dass die Kommunen aus dem Fonds bereits dann Mittel abrufen können, wenn ein genehmigter kommunaler Maßnahmenplan zum Wiederaufbau mit Kostenschätzung vorliegt. Zudem sollten gesetzlich vorgesehene energetische Standards aus dem Fonds gefördert werden können. Darüber hinaus muss nach Ansicht der Unionsfraktion klargestellt werden, dass die Verlegung von Gebäuden an einen hochwassersicheren Standort aus Mitteln des Fonds förderfähig ist. Zur Begründung heißt es, im Ahrtal sei die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Wiederaufbauprojekte immer noch sehr hoch. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (20/4325), die Antragsfristen für Hilfen zum Wiederaufbau im Ahrtal um zunächst ein Jahr zu verlängern. Die Frist bis Ende Juni 2023 sei problematisch. In vielen Fällen seien die Vorbereitungen für die Antragstellung noch nicht abgeschlossen. Gründe seien nach Angaben von lokalen Politikern unter anderem der Fachkräftemangel im Baugewerbe und Lieferengpässe, aber auch baurechtliche und vergaberechtliche Hürden. Den Flutopfern müsse ermöglicht werden, ihre Heimat sowie ihre Existenzen wieder aufzubauen, so die AfD-Fraktion. (vom/25.04.2024)
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