Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Kirsten Kappert-Gonther: Cannabis wird ab 1. April 2024 legal (Fri, 01 Dec 2023)
Das Cannabis-Gesetz ist eines der strittigsten Gesetzesvorhaben der Ampelregierung. Der Termin für die Legalisierung von Cannabis soll daher auf den 1. April 2024 verschoben werden. „Das ist ein sehr komplexes Vorhaben. Es ist immerhin ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland“, hat die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Video), am Freitag, 1. Dezember, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen gesagt.
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Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum (Fri, 01 Dec 2023)
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmals über den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung für den Europäischen Forschungsraum“ (20/9393) diskutiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Unterrichtung (20/9393) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Mit dem Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum gestaltet die Bundesregierung nach eigener Darstellung die europäische Forschungs- und Innovationspolitik mit, um Deutschland und Europa weiterhin eine weltweite Spitzenposition in Forschung und Innovation zu sichern und Innovationskraft, Exzellenz und technologische Souveränität zu steigern. Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit Es gehe darum, die Rahmenbedingungen für die europäische Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zu verbessern, weil nur eine Bündelung der Kräfte in Europa zu Antworten auf die „großen gesellschaftlichen Herausforderungen“ führe. Mit dem Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum setze sich die Bundesregierung für ein innovatives Europa ein, in dem Forscherinnen und Forscher die Transformationsprozesse für ein digitales und nachhaltiges Europa gestalten. Ebenso setze sie sich für eine exzellente Forschung in Europa ein, in dem sich die Forschenden „offen und grenzüberschreitend“ vernetzen. Der Einsatz gelte ferner einem freien Europa, den Forschenden ein „starkes Fundament“ biete, um wertebasiert und sicher mit Partnern weltweit zusammenzuarbeiten. Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern Der Aktionsplan übersetzt nach Aussage der Regierung diese Leitlinien in sechs Handlungsfelder, die mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraumes in Deutschland unterlegt seien. Als Handlungsfelder werden genannt die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation, die europaweite Anwendung von Wissen, moderne Rahmenbedingungen für eine offene und exzellente Forschungszusammenarbeit, der Abbau von Hürden der europäischen Zusammenarbeit, die stärkere Teilhabe im Forschungs- und Innovationssystem und die wertebasierte und sichere globale Zusammenarbeit. Die Regierung erinnert daran, dass der Europäische Forschungsraum im Jahr 2000, geschaffen worden sei, um einen Binnenmarkt für Forschung und Innovation zu etablieren und Freizügigkeit für Forschende in ganz Europa zu gewährleisten. Im „engen Miteinander der europäischen Partner“ trügen die Mitgliedstaaten seither mit nationalem Engagement zum Erreichen der gemeinsamen europäischen Ziele bei. Mit dem „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ hätten sich die EU-Mitgliedstaaten Ende 2021 auf ambitionierte Ziele in der Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums geeinigt. (vom/01.12.2023)
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Polizeiliche Analyse-Software „Bundes-VeRA“ (Fri, 01 Dec 2023)
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des Bundesinnenministeriums bezüglich der polizeilichen Analyse-Software ,Bundes-VeRA’ revidieren“ (20/9495) debattiert. „VeRA“ steht dabei für „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“. Darüber hinaus lag ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Polizeiliche Analyse-Software Bundes-VeRA unverzüglich einführen – Bewährte Software zur Bekämpfung von Clankriminalität nutzen" (20/9509) vor. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Antrag der CDU/CSU In ihren Antrag (20/9495) fordert die Union die Bundesregierung auf, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei „zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität“ schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu genehmigen. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge mit einem Abruf der bereits fertig entwickelten Software „VeRA“ die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch die Länder „ohne erhebliche Mehrkosten dazu in der Lage sind, die polizeiliche Analysesoftware ,VeRA' für ihre Landespolizeien abzurufen“. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, im Zuge der Einführung der „Bundes-VeRA“ zu prüfen, inwiefern eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Software zur Strafverfolgung vonnöten ist, und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Wie die Fraktion schreibt, einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im November 2016 auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Ein Ziel dieser Modernisierung bestehe darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen. 2022 führte die bayerische Polizei laut Vorlage im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durch, bei der sich mit der Palantir-Software nur ein einziges geeignetes Produkt finden ließ. „Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in dem Antrag ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2023 entschieden, dem BKA und der Bundespolizei die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen. In ihrer Antwort (20/8390) auf eine frühere Kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung den Angaben zufolge, dass anstelle des Analyse-Tools „Bundes-VeRA“ nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden solle. Experten gingen davon aus, dass das BKA und die Bundespolizei während dieser Zeit über kein geeignetes Analysewerkzeug verfügen werden, schreiben die Abgeordneten der Union. Darüber hinaus seien die Länder durch die Entscheidung der Hausleitung des BMI „mit deutlich höheren Kosten konfrontiert, falls sie sich auf Landesebene eigenständig für einen Abruf der Analysesoftware entscheiden sollten“. Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, unter Berücksichtigung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die Einführung der Bundes-VeRA unter Nutzung der Palantir-Software ermöglicht“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „den Sicherheitsbehörden des Bundes, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt unverzüglich die Sicherheits-Software des US-Herstellers Palantir“ zur Verfügung zu stellen. Wie die Fraktion ausführt, einigte sich die Innenministerkonferenz 2016 auf die „Schaffung einer gemeinsamen, modernen, einheitlichen Informationsarchitektur“, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit dem Programm Polizei 2020 umsetzen wollte. Die Verfügbarkeit polizeilicher Informationen sollte laut Vorlage mit einem verfahrensübergreifenden Recherche- und Analysesystem (VeRA) verbessert werden. Hierzu habe das bayerische Landeskriminalamt eine europaweite Ausschreibung initiiert und das US-Softwareunternehmen Palantir den Zuschlag erhalten. 2022 habe Bayern einen Rahmenvertrag mit Palantir abgeschlossen, dem auch die übrigen Bundesländer sowie der Bund ohne ein neues Vergabeverfahren beitreten könnten. Die Software des US-Herstellers habe sich insbesondere in den Bereichen Terrorismusabwehr, Clankriminalität und Kinderpornografie bewährt, heißt es in dem Antrag weiter. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe indes die Einführung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform mittels der Palantir-Software „auf Bundesebene verhindert“. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 bestehende gesetzliche Regelungen der Länder Hessen und Hamburg zur Nutzung von Palantir zwar für verfassungswidrig erklärt, eine solche Nutzung jedoch nicht grundsätzlich untersagt (Aktenzeichen: 1 BvR 1547 / 19 und 1 BvR 2634 / 20). Die wesentlichen Erwägungen des Senats zeigten auf, „wie eine verfassungskonforme Nutzbarmachung der Palantir-Software möglich ist“. (sto/vom/01.12.2023)
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Tätigkeit der EU-Entwick­lungsbank auf Afrika und Irak erweitert (Fri, 01 Dec 2023)
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen vom 18. Mai 2023 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (20/9091) gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 509 Abgeordnete für die Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der Entwicklungsbank, 61 Parlamentarier stimmten dagegen und 22 haben sich enthalten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/9566) zugrunde. Ebenfalls abschließend beraten und abgelehnt haben die Abgeordneten einen Antrag der CDU/CSU mit dem Titel "Global Gateway der Europäischen Union zu einem Erfolg machen" (20/4882). Die Vorlage fand bei Zustimmung durch die Unionsfraktion keine Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (20/6099) vorgelegt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll der Beschluss des Gouverneursrats der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) vom 18. Mai 2023, den geografischen Tätigkeitsbereich der Bank künftig auf Subsahara-Afrika und den Irak auszuweiten, ratifiziert werden. Deutschland will den entsprechenden Beschluss des EBWE-Gouverneursrats vom 18. Mai 2023 ratifizieren. Der Entwurf stehe im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen diene, schreibt die Bundesregierung. Die Erweiterung des EBWE-Tätigkeitsbereichs auf Subsahara-Afrika und den Irak geschehe „unbeschadet der weiterhin prioritären Unterstützung der Ukraine“. Antrag der Union Die Unionsfraktion setzte sich für eine enge Verzahnung der Initiative Global Gateway der Europäischen Kommission und der Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen der G7-Staaten ein. Vor dem Hintergrund der zunehmenden globalen systemischen Konkurrenz sollten die Initiativen strategisch und zielgerichtet genutzt werden, „um Partnerländern die Vorteile einer engeren Kooperation mit liberalen Demokratien aufzuzeigen“, schrieben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Wie sie darin ausführten, solle im Rahmen von Global Gateway der EU zwischen 2021 und 2027 Investitionen in Höhe von bis zu 300 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen in Entwicklungsländern mobilisiert werden. Im Rahmen der G7-Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen solle zusätzlich eine Summe in etwa gleicher Höhe mobilisiert werden, der besondere Schwerpunkt solle dabei auf nachhaltiger, inklusiver, klimaresistenter und hochwertiger Infrastruktur in Schwellen- und Entwicklungsländern liegen. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung unter anderem auf, „Infrastruktur und Investitionen nicht nur verbal zu unterstützen, sondern baldmöglichst die Finanzierung konkreter Projekte in diese Initiative einzubringen“ und zudem im Rahmen von Global Gateway neue Handelsabkommen mit anderen Wirtschaftsräumen zu forcieren, die zügig ausgehandelt und ratifiziert werden können. Eine Forderung bezog sich auf den Ausbau von Energiepartnerschaften: „Die technologische Basis für diversifizierte internationale Energiepartnerschaften gilt es zu identifizieren und durch konkrete Technologievorhaben zu unterstützen, etwa mittels Technologien für Solarparks in sonnenreichen Regionen und Umwandlung des Stroms in Ammoniak, Methanol oder eFuels sowie auch die Technologie für entsprechende Infrastrukturen zum Transport nach Deutschland (primär Schiffe).“ (vom/ahe/bal/01.12.2023)
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Bundestag lehnt Einspruch gegen Ordnungsruf ab (Fri, 01 Dec 2023)
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 1. Dezember 2023, den Einspruch des Abgeordneten Matthias Helferich gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Der fraktionslose Abgeordnete hatte den in Rede stehenden Ordnungsruf im Anschluss an einen Wortbeitrag am Vortag von der sitzungsleitenden Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erhalten. Bas begründete die Maßnahme damit, in einer Art und Weise angesprochen worden zu sein, die im Präsidium nicht geduldet würde. Helferichs Rede stand im Kontext der Debatte zum sogenannten "Rückführungsverbesserungsgesetz", das die Bundesregierung eingebracht hatte. Bei der Abstimmung über den Einspruch enthielt sich die Fraktion der AfD, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen. Nach Paragraf 39 der Geschäftsordnung des Bundestages können betroffene Mitglieder des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründete Einsprüche einlegen, über die das Plenum dann ohne Aussprache entscheidet. (ste/01.12.2023)
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Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht (Fri, 01 Dec 2023)
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel (20/9394) beraten. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der AfD Unter anderem will die AfD-Fraktion im Strafgesetzbuch eine neue Strafvorschrift einführen, nach der ein Amtsträger, „der die Ausgabe öffentlicher Mittel bewilligt oder vornimmt und dabei wesentlich haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden soll. Laut Begründung will die Fraktion damit eine aus ihrer Sicht bestehende Strafbarkeitslücke schließen, die sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1997 ergeben habe. Bis dahin sei „die Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln, die zwar für öffentliche Zwecke ausgegeben wurden, aber die im Haushaltsplan dafür nicht vorgesehen waren, grundsätzlich als Untreue“ zu bestrafen gewesen. Nach der sogenannten Bugwellenentscheidung sei der Anwendungsbereich des Paragrafen 266 des Strafgesetzbuches „in derartigen Fällen auf klare oder zu vermutende Fälle von Korruption, also von Zweckentfremdung zum Nutzen einzelner Privatleute, eingeschränkt“, heißt es weiter. (vom/scr/01.12.2023)
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Vereinbarte Debatte zur UN-Klimakonferenz in Dubai (Fri, 01 Dec 2023)
Der Bundestag hat sich am Freitag, 1. Dezember 2023, in einer rund 45-minütigen Vereinbarten Debatte mit der Klimaaußenpolitik anlässlich der Klimakonferenz 2023 der Vereinten Nationen in Dubai befasst. Die 28. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, COP 28) findet vom 30. November bis 12. Dezember 2023 in der größten Stadt der Vereinigten Arabischen Emirate statt. (vom/01.12.2023)
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Fäscher: Engagement darf keine persönlichen Nachteile bringen (Fri, 01 Dec 2023)
Ehrenamtliches Engagement ist grundlegend für das Funktionieren der Demokratie. Darauf weist Ariane Fäscher (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement, zum Internationalen Tag des Ehrenamtes der Vereinten Nationen hin, der jährlich am 5. Dezember begangen wird. Ob Ahrtal-, Corona- oder Flüchtlingskrise: Die Zivilgesellschaft habe sich vielfach als verantwortungsbewusster Problemlöser bewiesen, Ehrenamtliche schätzten die Möglichkeit ihr Umfeld mitzugestalten. Der Unterausschuss des Familienausschusses arbeitete daran, noch mehr Menschen eine ehrenamtliche Tätigkeit zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern. „Engagement darf keine persönlichen Nachteile bringen“, so Fäscher. Im Interview spricht die SPD-Politikerin über die neue Bundesengagementstrategie, die Rolle des Unterausschusses und den Wunsch, diesem den Rang eines Hauptausschusses zu geben sowie darüber, was sie persönlich für das Ehrenamt brennen lässt. Das Interview im Wortlaut: Frau Fäscher, mehr als jeder Dritte geht in Deutschland einem ehrenamtlichen Engagement nach. Immer wieder wird die Zahl von 29 oder 30 Millionen Menschen genannt. Stimmt Sie das zufrieden oder sind das noch viel zu wenige? Mehr als ein Drittel finde ich sehr beeindruckend. Das dokumentiert ein hohes gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein in weiten Teilen der Bevölkerung. Fast könnte man sagen, die Lust am Engagement ist in der DNA der Deutschen angelegt. Die Zahl von 30 Millionen ist Ausdruck der von vielen gelebten Idee, dass das Staatswesen auf den Schultern des Volkes ruht. Jeder und jede einzelne gibt damit außerdem nicht nur etwas an die Gesellschaft, sondern erlebt die eigene Gestaltungsmacht. Ob Demokratie funktioniert, hängt davon ab, wie gut das Gemeinwesen funktioniert, wie gut wir gemeinsam unser Umfeld, unser Miteinander vor Ort gestalten. Ehrenamtliches Engagement, Vereinsarbeit, an jeder einzelnen Stelle, trägt ganz entscheidend dazu bei. Aber es könnten noch mehr mitmachen? Allerdings. Und das wollen sie auch. Aber: Wer sich engagieren will, muss sich das leisten können. Wenn wir uns diejenigen anschauen, die ein Ehrenamt ausüben, dann treffen wir überdurchschnittlich oft auf Menschen mit einem höheren Bildungsgrad, die einer gut bezahlten beruflichen Tätigkeit nachgehen. Vor allem in den Städten zeigt sich das. Es herrscht eine soziale Schieflage. Das wollen wir gerne ändern. Für die ganze Breite der Zielgruppe, die sich für ein ehrenamtliches Engagement interessieren, sind die Rahmenbedingungen noch nicht optimal. Diese Menschen, die eine solche Selbstwirksamkeitserfahrung noch nicht gemacht haben, müssen wir erreichen. Was für Rahmenbedingungen sollte der Staat schaffen? Zum Wesen des Ehrenamtes gehört, dass es auf dem Gestaltungswillen der Menschen beruht, die sich dafür zusammentun. Es findet in der Regel selbstorganisiert vor Ort statt. Staatliche Hilfe kommt flankierend hinzu, beispielsweise durch Fördermittel oder Räumlichkeiten der Kommune. Es läuft aber dem Selbstverständnis des Ehrenamtes zuwider, wenn der Staat eine zu stark alimentierende und lenkende Funktion übernimmt. Das Ehrenamt darf sich auch nicht zu einem Schattenarbeitsmarkt entwickeln und auch nicht als Ausfallbürge für originär staatliche Aufgaben herangezogen werden. Wir müssen hin zu einer ermöglichenden Engagementpolitik, die das bürgerschaftliche Engagement als Motor der gesellschaftlichen Entwicklung begreift und in der der Staat für gute Rahmenbedingungen sorgt. An dieser Stelle kommt der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement ins Spiel? Unsere Arbeit besteht einerseits darin, das ehrenamtliche Engagement als Querschnittsthema in allen anderen Politikfeldern mitzudenken. Wir melden uns zu Wort, falls Bestimmungen in Gesetzesvorhaben das bürgerschaftliche Engagement behindern. Andererseits sind wir in ständigem, direktem Austausch mit der gesamten Szene des freiwilligen Engagements in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen und Verbänden ebenso wie einzelne Macherinnen und Macher lassen wir im Unterausschuss zu Wort kommen und fragen sie: Was würde eure Arbeit noch erleichtern? In ihren Stellungnahmen formulieren sie klare Forderungsprofile, vielleicht könnte man sogar sagen Handlungsaufträge an die Politik, die wir aufgreifen. Wenn man sich einmal die finanzielle Ausstattung von ehrenamtlichen Stützpunkten anschaut, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hilfestellungen seitens des Staates für das Ehrenamt: Ist freiwilliges Engagement 2023 in Deutschland gut aufgestellt? Da gibt es große Unterschiede, je nach Themenfeld und Ort. Die rechtliche Rahmensetzung liegt in Teilen beim Bund, die konkrete Organisation des ganzen Bereichs des Ehrenamtes fällt aber in die Zuständigkeit der Bundesländer; gelebt wird Engagement wiederum überwiegend in den Kommunen, weil Ehrenamt eine lokale Angelegenheit ist, vor Ort stattfindet. Einige Kommunen oder auch Bereiche stehen daher, was Investitionen, finanzielle Förderung, Passgenauigkeit und Anwendung von Rechtsvorschriften, etwa bei Aufwandsentschädigungen und Arbeitsfreistellungen, aber auch die öffentliche Wertschätzung angeht, besser da als andere. Es gibt aber auch bundesweite Herausforderungen und Trends. Dazu gehört, dass ehrenamtliches Engagement immer informeller wird. Die 600.000 Vereine in Deutschland bilden zwar nach wie vor die am weitesten verbreitete Organisationsstruktur, haben jedoch zunehmend Nachwuchssorgen und beispielsweise Schwierigkeiten, geeignete Nachfolger für die Positionen des Vorstands zu finden. Neue Engagement-Formen kommen hinzu. Die Leute wollen inhaltlicher, projektbezogener, kürzer, ohne Bindung an einen Verein und mit weniger Bürokratie arbeiten. Diese Menschen wollen wir mit geeigneten Rahmenbedingungen unterstützen, damit sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit möglichst frei von regulatorischen Hindernissen ausüben können. Eine aktuelle Studie des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, worauf es vor allem ankommt: Gelingendes Ehrenamt braucht hauptamtliche, verlässliche Strukturen zum Andocken, die wir aufbauen müssen. Diese Rolle könnten Vereine übernehmen, aber auch Freiwilligenagenturen, große Träger oder die Kommunen. Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages versteht sich als Anwalt der Ehrenamtlichen in Deutschland. Was beschäftigt den Unterausschuss momentan? Auch wenn der Unterausschuss und der Bund nicht für alle Fragen die zuständige Regelungsebene sind: Wir verstehen uns als das Forum beim nationalen Gesetzgeber, wo wir alle Vorschläge sammeln und sämtliche Akteure hören, um ein Gesamtbild zu erhalten und, gemeinsam mit Regierung und Zivilgesellschaft, eine schlüssige Vision zu entwickeln. Um die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in Deutschland zu verbessern, begleiten wir eng die neue Bundesengagementstrategie der Bundesregierung, die bis Ende 2024 verabschiedet werden soll. Dazu haben wir in der laufenden Wahlperiode bereits zahlreiche Organisationen eingeladen, die im Bereich des Ehrenamts aktiv sind, und um ihre Stellungnahme gebeten. Zu der Strategie leisten wir Input aus diesen Beratungen, sagen was gut läuft, aber auch wo wir noch Defizite sehen. Als wichtige Handlungsfelder haben sich dabei beispielsweise Bürokratieabbau, Änderungen in der Förderpraxis, eine stärkere Anerkennungskultur, Anpassung des Gemeinnützigkeits- und Haftungsrechts oder auch Unterstützung in der Digitalisierung herauskristallisiert. Ehrenamtliches Engagement hat in Deutschland eine lange Tradition. Warum braucht es dazu ein neue Engagementstrategie? Die bisherige Strategie wurde vor 15 Jahren erarbeitet. Seitdem hat sich vieles verändert. Die Strategie beschreibt unter veränderten gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen den Ermöglichungsraum für Engagement neu. Die Krisen der letzten Jahre, von der Flüchtlingskrise über die Ahrtalflut bis zur Corona-Pandemie, haben gezeigt, dass die Zivilgesellschaft als Problemlöser eine andere Rolle einnimmt: Das bürgerschaftliche Engagement ist agil, spontan und lösungsorientiert. Es ist kein „nice to have“ in dem Sinne, dass da jemand seinem Hobby nachgeht, sondern wir haben es hier mit elementaren gesellschaftspolitischen Verantwortungsbereichen zu tun. Auch kommendes Jahr beschäftigt uns die Strategie weiter. Herzstück unserer Arbeit wird sein, einen Prozess mit einem Ziel und regelmäßigen Evaluierungen zu definieren, damit in den kommenden 15 Jahren eine weiterentwickelte Form von Ehrenamt gelingt. Wichtig ist, dass in den Gremien, die wir dazu einrichten, die Zivilgesellschaft auf Augenhöhe mit am Tisch sitzt, damit wir nicht nur Politik für das Ehrenamt machen, sondern mit dem Ehrenamt. Welchen Mehrwert bringt die im vergangenen Jahr eingerichtete Stiftung für das Ehrenamt? Nach den Rückkopplungen von Engagierten wirkt sie äußerst segensreich. Weil sie dem Ehrenamt ein niedrigschwelliges und passgenaues Beratungsangebot macht, auch in digitaler Form, etwa zu Rechtsfragen, die die Satzung von Vereinen betreffen oder wenn es um eine Gründung geht. Sie steht Vereinen auch bei der Beantragung von Fördermitteln des Bundes zur Seite, die sie neben den Förderprogrammen vergibt, die die Bundesländer ausreichen. Wenn akute Bedarfe entstehen, wie bei der Versorgung der Ukraineflüchtlinge, bringt die Stiftung Fördermittel schnell in die Fläche, zu den Helfern vor Ort. Mit ihrer Arbeit stärkt die Stiftung nicht zuletzt durch Wissenstransfer und Netzwerkbildung auch die Engagementpolitik in den Ländern und Kommunen. Darin arbeitet sie sehr eng mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) zusammen, das als zentrales Netzwerk der organisierten Zivilgesellschaft und der Länder hier als Partner auf Augenhöhe agiert. Das BBE sammelt und transportiert die Bedarfe seiner Mitglieder an die Politik und retour und setzt wichtige Impulse für die Engagementpolitik. Wird der Unterausschuss seitens der Regierung in all diese Prozesse ausreichend eingebunden? Schauen Sie sich mal den Prozess an, wie die neue Engagementstrategie entsteht. Wir lassen uns da als Parlamentarier nicht nur regelmäßig berichten, sondern haben uns von Beginn an intensiv eingebracht. Ebenso sitzen auch die Zivilgesellschaft und die Länder in der vom Familienministerium eingerichteten Steuerungsgruppe von Anfang an mit am Tisch. Da gestalten wir den gesamten Prozess mit. Wir erleben hier eine neue Qualität des Miteinanders von Staat und Gesellschaft, die ich durchaus als bahnbrechend bezeichnen würde und die als Blaupause für zukünftige Vorhaben dienen kann. Was können insbesondere die Parlamentarier für das Ehrenamt tun? Wir nehmen unsere Funktion als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Der Unterausschuss versteht sich als Gremium, in dem Politik und Ehrenamtliche auf Augenhöhe miteinander sprechen. Damit geben wir dem Bürgerschaftlichen Engagement eine besondere Stimme. Der Bereich des ehrenamtlichen Engagements betrifft ja auch mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Er spielt eine prägende Rolle für die Demokratie. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, würde ich mir eine noch stärkere politische Repräsentanz wünschen und den Unterausschuss in den Rang eines Hauptausschusses heben. Das ist etwas, worüber wir definitiv diskutieren sollten. Auch ein Beauftragter oder eine Beauftragte der Bundesregierung wäre denkbar. Wir müssen noch stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken, was gelingendes Engagement für die Demokratie bedeutet. Welche Vorhaben liegen für die zweite Hälfte der Wahlperiode noch auf dem Tisch des Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement? Neben der Engagementstrategie wird uns die Frage der Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement weiter beschäftigen. Ich möchte außerdem besonderes Augenmerk auf die Situation der Frauen legen, vor allem von denen, die in Teilzeit arbeiten und daneben ein Ehrenamt ausüben und beispielsweise in der Schule oder in den Sportvereinen der Kinder Verantwortung übernehmen. Diese müssen einerseits privates Geld für diese Tätigkeit mobilisieren, beispielsweise für Fahrtkosten, andererseits führt die Teilzeit zu einer verminderten Rentenanwartschaft. Engagement muss aber für alle möglich sein und darf keine persönlichen Nachteile bringen. Und wir müssen dafür sorgen, dass jeder, der möchte, die Gelegenheit zu ehrenamtlichem Engagement hat. Die verbilligte Nutzung von Verkehrsmitteln wäre ein wichtiger Baustein, aber auch die Wirtschaft ist als Partner gefragt, beispielsweise wenn es um die Regelung von Arbeitszeiten oder Freistellungen für herausragendes Ehrenamt geht. Wie steht es um die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts? Das wird bereits in einer interministeriellen Arbeitsgruppe bearbeitet. Das Gemeinnützigskeitsrecht fällt ja in die Bundeszuständigkeit. Da muss einiges an eine veränderte Welt angepasst werden. Wenn wir Engagementpolitik als Demokratiepolitik verstehen, ist es klar, dass Organisationen im Bereich des Ehrenamtes mittelbar immer auch politisch sind und sich dahingehend gestaltend äußern dürfen. Darüber hinaus müssen wir uns Haftungsfragen anschauen. Es darf nicht sein, dass Vereinsvorstände im Fall des Falles mit ihrem persönlichen Vermögen für Schäden geradestehen müssen, die Haus und Hof kosten können. Was lässt Sie persönlich für das Thema Ehrenamt brennen? Ich bin selbst seit langem ehrenamtlich engagiert und habe eine Initiative für lokale Demokratie aufgebaut. Daher weiß ich, wie zufrieden einen das macht, wenn man zusammen mit anderen seine Umgebung mitgestaltet. Viele haben das Gefühl, das Leben passiert ihnen einfach so, fühlen sich der Politik ausgeliefert und meinen, sie könnten nicht wirklich mitmachen. Ich weiß, was die Menschen im Ehrenamt umtreibt. Ihnen möchte ich als Politikerin und Bundestagsabgeordnete helfen, gute Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu schaffen. Es geht mir darum, den Menschen Mut zu machen und ihren Mut, sich für etwas Gutes einzusetzen, ihre Lust daran, Teil der Lösung zu sein, zu unterstützen. (ll/01.12.2023)
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Kontroverse Debatte zur Zukunft der deutschen Autoindustrie (Fri, 01 Dec 2023)
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Der Bundesminister für Digitales und Verkehr muss sein Versprechen einlösen – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors“ (20/9322) beraten. Im Anschluss an die rund 80-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass bis Juni 2024 ein verbindliches Regelwerk geschaffen wird, das die Neuzulassung von ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen auch über das Jahr 2035 hinaus zulässt und diese somit vom Neuzulassungsverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ausnimmt. Auch sollen klimafreundliche Kraftstoffe im Rahmen der CO₂-Flottengrenzwerte angerechnet werden können, sodass Neufahrzeuge (Pkw, Nutzfahrzeuge und Lkw) mit Verbrennungsmotoren zukünftig etwa mit E-Fuels CO₂-neutral genutzt werden können. Union: Es geht um 900.000 Arbeitsplätze Die Zukunft des klimaneutralen Verbrenners ist aus Sicht von Thomas Bareiß (CDU/CSU) „eine der wichtigsten industriepolitischen Weichenstellungen unserer Zeit“. Es gehe um 900.000 gute und hochbezahlte Arbeitsplätze in der exportstarken Automobilbranche. Arbeitsplätze und die Zukunft der Branche seien aber massiv gefährdet, „weil diese Regierung nicht in die Gänge kommt“. Es gehe bei dem Thema aber auch um die Glaubwürdigkeit von Politik, und im Speziellen um die des Ministers Volker Wissing, sagte er bei der Debatte. Wissing habe sich schließlich noch im März vor dem Hintergrund einer zustimmenden Erklärung der EU-Kommission als Retter des Verbrenners und als Kämpfer für die Technologieoffenheit feiern lassen. Neun Monate nach diesen Versprechungen sei aber immer noch nichts Konkretes zu sehen, sagte Bareiß. Auf einen „verzweifelten Brief des Ministers“ nach Brüssel habe es bislang noch keine Antwort gegeben. AfD: Autoindustrie steht am Abgrund Dr. Dirk Spaniel (AfD) sieht die Autoindustrie in Deutschland am Abgrund stehen, wenn selbst VW sich dazu bekenne, nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein. Zurückzuführen sei dies auf das Versagen der Bundesregierung. „Ihre Politik der Subvention von Elektromobilität kommt offensichtlich bei den Herstellern nicht an“, sagte er. Die Menschen kauften in Deutschland keine E-Autos, weil diese „als Erstfahrzeug unpraktikabel und nicht nutzbar sind“. Die AfD, so Spaniel, habe sich schon vor fünf Jahren dafür stark gemacht, dass E-Fuels auf die CO2-Flottengrenzwerte angerechnet werden. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe sich jedoch auf der europäischen Ebene nicht dafür eingesetzt. SPD: CO2-Komponente bei der Dienstwagenbesteuerung Isabel Cademartori (SPD) sieht den Erfolg der E-Mobilität als entscheidend für die deutschen Volkswirtschaft an. Für das Ziel, bis 2030 15 Millionen vollelektrische Pkw auf die Straßen zu bringen, sei unter anderem eine CO2-Komponente bei der Dienstwagenbesteuerung ein Vorschlag. Das sei eine Diskussionsgrundlage darüber, wie Investitionen in Technologie finanziert werden. Es sollten diejenigen bezahlen, die CO2 emittieren, teure Dienstwagen fahren und wirtschaftliche die Stärke haben, diese Investitionen zu tragen. E-Fuels bewertete Cademartori als in der Herstellung viel zu teuer. Sie müssten massiv subventioniert werden, was angesichts des von der Union erstrittenen Verfassungsgerichtsurteils schwer sei. Ob die Priorisierung, „soziale Kürzungen, um Porschefahrern die E-Fuels zu subventionierten“, bei der Bevölkerung gut ankommt, glaube sie nicht. Grüne: E-Fuels effizient einsetzen Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von purer Verschwendung. Mit der gleichen Menge an Energie, die für ein E-Fuel-Auto benötigt werde, könnten sieben E-Autos fahren, sagte er. Gegen einen Hochlauf der synthetischen Kraftstoffe hat er gleichwohl nichts. Sie müssten aber dort eingesetzt werden, wo sie effizient sind: in Flugzeugen und Schiffen. Auch Gelbhaar warf der Union vor, auf der einen Seite für E-Fuels Fördergelder zu verlangen, sich aber auf der anderen Seite dagegen zu wehren, „finanzielle Spielräume im Haushalt zu schaffen“. Die Fördergelder für die E-Fuels-Strategie seien im Klima- und Transformationsfonds enthalten gewesen, sagte er. Linke: Autokonzerne bauen die falschen Fahrzeuge Wenn VW jetzt mit Stellenabbau drohe, so Bernd Riexinger (Die Linke), liege das an der Schwäche des Konzerns im Bereich der E-Autos. Die deutschen Autokonzerne bauten die falschen Fahrzeuge, sagte er. Sie seien zu teuer und zu groß und damit am Geldbeutel und Bedarf der meisten Menschen vorbei. „Halbe Panzer auf den Straßen der Innenstädte, mit denen die meisten nicht einmal in ihre Garagen kommen, sind weder klimagerecht noch praktisch und auch nicht zukunftsgerecht“, befand er. FDP: Wissing wird sein Versprechen einlösen Bernd Reuther (FDP) versuchte, den Minister aus der Schusslinie zu nehmen. Selbstverständlich werde Wissing sein Versprechen einlösen, sagte er. Die FDP setze auf Technologieoffenheit. Das Ausspielen von Antriebsformen gegeneinander bringe nichts. Der Union empfahl er, sich an die Präsidentin der EU-Kommission zu wenden und sie zu bitten, sich dafür einzusetzen. Ursula von der Leyen sei schließlich Mitglied der CDU. Reuther erinnerte auch daran, dass seine Fraktion zu dem Thema in der vergangenen Legislaturperiode Anträge gestellt habe, die aber von der Union abgelehnt worden seien. Als aktuellen Gamechanger bezeichnete der FDP-Abgeordnete das Thema Dienstwagenbesteuerung. Wenn die Unternehmen ihre großen Dienstwagenflotten komplett umstellen, werde Elektromobilität vorangetrieben. Antrag der CDU/CSU Mit ihrem Antrag wollen die Abgeordneten der Union zudem, dass bei der Bewertung der CO₂-Bilanz von Fahrzeugen der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges in den Blick genommen wird und dass statt einer „die CO₂-Bilanz-verschleiernden Tank-to-Wheel-Betrachtung“ eine alle Einflussfaktoren berücksichtigende „Cradle-to-Grave-Betrachtung“ herangezogen wird. Darüber hinaus solle eine Quote von 70 Prozent Emissionsminderung bei klimafreundlichen Kraftstoffen im Vergleich zu konventionellen Benzin- oder Dieselkraftstoffen erreicht werden. Das Ziel „guter und bezahlbarer Mobilität“ müsse zur obersten Maxime in der europäischen und nationalen Gesetzgebung im Bereich der klimafreundlichen Individualmobilität werden. „Alternativen zur Elektromobilität anerkennen“ Ferner tritt die Fraktion für einen technologieoffenen Ansatz mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle klimafreundlichen Antriebssystemen ein. Klimafreundliche Alternativen zur batteriebetriebenen Elektromobilität, etwa Wasserstoffverbrenner und klimafreundliche Kraftstoffe, sollten nach dem Willen der Abgeordneten gleichermaßen anerkannt werden. Die Regierung solle eine Strategie zur Förderung eines Kraftstoff-Markthochlaufs erarbeiten und für Rechtssicherheit, nachvollziehbare Investitionsbedingungen und faire Regulierungen sorgen. Schließlich solle die Umstellung von fossilen Kraftstoffen hin zu klimafreundlichen Kraftstoffen deutlich beschleunigt werden, verlangt die Fraktion. (hau/vom/ste/01.12.2023)
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Kritik und Rechtferti­gungen zum Nachtrag für den Haushalt 2023 (Fri, 01 Dec 2023)
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 (20/9500) vorgelegt. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021. Konkret will die Bundesregierung schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen. Die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Urteil in Frage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben dazu einen entsprechenden Antrag (20/9501) vorgelegt. Beide Vorlagen wurden am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmalig im Bundestag beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Regierungsentwurf und den Antrag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss. Minister will Rechtssicherheit schaffen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte, mit dem Nachtragsentwurf passe die Bundesregierung den Haushalt an die höchstrichterlichen Vorgaben an. „Wir haben Rechtsklarheit erhalten, jetzt schaffen wir Rechtssicherheit“, sagte Lindner. Die Zahlungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und die Aufbauhilfe für die von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen würden neu abgesichert. Faktisch ändere sich mit dem Nachtragshaushalt nur die Zuordnung der Defizite, unter dem Strich nehme der Bund sogar weniger Kredite auf als geplant. Lindner ging auch auf die Haushaltsplanung 2024 ein. Noch mehr Schulden bei steigenden Zinsen seien nicht der richtige Weg. Man habe in der Finanzpolitik die Trendwende erreicht, die Schuldenquote sinke. „Die Richtung stimmt, wir wollen sie fortsetzen“, so Lindner. CDU/CSU fordert ernsthafte Einsparungen Harte Kritik an der Bundesregierung übte für die Union Mathias Middelberg (CDU/CSU). „Wir kommen hier nur zusammen, weil wir ihren Verfassungsbruch reparieren müssen“, sagte der Fraktionsvize. Dafür sei nicht die Union mit ihrer Klage verantwortlich. „Nicht wer klagt, hat mit dem Ergebnis zu leben, sondern der, der rechtswidrig handelt und die Verfassung umgangen hat, der hat mit dem Ergebnis zu leben“, sagte der Christdemokrat. Middelberg forderte von der Koalition mutige Reformen und ernsthafte Einsparungen im kommenden Haushalt. SPD: Haushalt schnell beschliessen Für die SPD-Fraktion ging Dennis Rohde (SPD) auf den Richterspruch ein. „Natürlich hat das Karlsruher Urteil einiges durcheinander geworfen. Aber ich möchte feststellen, es hat uns nicht umgeworfen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Die von der Koalition auf den Weg gebrachten Maßnahmen – die Preisbremsen für Strom und Gas – habe das Bundesverfassungsgericht nicht beurteilt. Diese Maßnahmen „waren richtig und sie sind richtig“, nun gehe es darum, sie neu zu legitimieren. Mit Blick auf den Haushalt 2024 verwies Rohde auf die Position seiner Fraktion, nach der so schnell wie möglich ein Haushalt beschlossen werde müsse. Dass sei auch wichtig für die Planungssicherheit von Institutionen, so der Sozialdemokrat. AfD: Notsituation liegt nicht vor Peter Boehringer (AfD) stellte für seine Fraktion vor: „Der Haushaltsentwurf bleibt und ist verfassungswidrig.“ Eine Notsituation liege nicht vor, eine rückwirkende Heilung sei nicht möglich. Zudem werde die Schuldenaufnahme im Klima- und Transformationsfonds und in anderen Sondervermögen außen vor gelassen. Die Verschuldung für 2023 sei tatsächlich dreimal so hoch wie zulässig, führte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion aus. Die Union kritisierte Boehringer dafür, dass sie gegen den Nachtrag nicht klagen wolle. Grüne werben für Reform der Schuldenbremse Für die Grünen stellte Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass die Verabschiedung des für nichtig erklärten Zweiten Nachtragshaushalts 2021 ein Fehler gewesen sei. „Da gibt es nichts zu beschönigen“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Nachtragshaushalt reagiere die Bundesregierung auf die Rechtsprechung und lösche etwa die 60 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds. Kindler warb für eine Reform der Schuldenbremse und der Mobilisierung finanzieller Mittel: „Wenn wir jetzt nicht in die Zukunft unserer Wirtschaft investieren, drohen durch die Krisen der letzten Jahre schwere, anhaltende Langzeitschäden. Das werden wir nicht zulassen“, so Kindler. Linke kritisiert Ende der Preisbremsen Für die Linksfraktion kritisierte Gesine Lötzsch (Die Linke) die Ankündigung der Bundesregierung, die Gas- und Strompreisbremsen zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Das sei einer „Kriegserklärung an Menschen, die sich aus Geldmangel zwischen Heizen und Essen entscheiden müssen“, so die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion. Lötzsch sprach sich dafür aus, auch 2024 die Schuldenbremse auszusetzen und forderte darüber hinaus die Streichung der Regel aus dem Grundgesetz. FDP für genaue Umsetzung der BVG-Entscheidung Für die Liberalen erwiderte Thorsten Lieb (FDP) auf die Aussage von Middelberg. Nicht nur die Koalition müsse mit dem Urteil leben. „Das ganze Parlament, das ganze Land, Bund und Länder, müssen mit diesem Urteil umgehen“, sagte der Haushaltspolitiker. Es gehe nun um eine genaue Umsetzung der Entscheidung und nicht darum, kreative Ideen zu entwickeln, wo man links oder rechts an dieser Entscheidung vorbei Haushaltspolitik machen könne, betonte Lieb. Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant. Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen. Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus. Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen. Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben. Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen. Den Wirtschaftsplan des WSF, der dem Einzelplan 60 als Anhang beigefügt ist, ist im Entwurf entsprechend aktualisiert worden. Notlage im Sinne der Schuldenregel Damit liegt laut Entwurf die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Die Bundesregierung führt in den Entwurf ausführlich auf, warum aus ihrer Sicht weiterhin eine Notlage im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz festzustellen ist und verweist im Kern auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021. Diese Begründung führen auch die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag für einen „Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ an. Ebenfalls angepasst wurde in dem Entwurf der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds. Die Rücklagen des Sondervermögens werden um 60 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht dem Betrag, der mit dem für verfassungswidrig und nicht erklärten Nachtragshaushalt 2021 übertragenen Mittel in Form von Kreditermächtigungen. (scr/01.12.2023)
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AfD-Antrag zur Abschaffung der CO2-Bepreisung überwiesen (Thu, 30 Nov 2023)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. November 2023, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion (20/9505) beraten, der die „Abschaffung der CO2-Bepreisung“ fordert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion mit dem Titel "Keine weitere Wohnkostenbelastung – EU Gebäuderichtlinie stoppen" (20/9305). In namentlicher Abstimmung votierten 550 Abgeordnete gegen den Antrag, 63 stimmten dafür. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vor (20/9559). Neuer Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag, die CO2-Bepreisung abzuschaffen, statt sie zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (BEHG, TEHG) „schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien sowie damit verbundene Regulierungen wie den CO2-Grenzausgleich sofort zu beenden.“ In dem Antrag heißt es, CO2-Bepreisungen und entsprechende Grenzausgleichsmechanismen verlagerten durch hiesige Verteuerung die Nachfrage beziehungsweise die Produktion vor allem in die aufstrebenden Schwellenländer, sodass der CO2-Ausstoß weltweit insgesamt nicht sinke. Durch die geplante CO2-Preiserhöhung auf 40 Euro pro Tonne im Jahr 2024 und auf 50 Euro pro Tonne im Jahr 2025 entstehen laut Rechnung der AfD-Fraktion Kosten bei Erdgas in Höhe von einem Cent/kWh, bei Heizöl/Diesel in Höhe von insgesamt fast 14 Cent/Liter, bei Benzin in Höhe von insgesamt etwa 13 Cent/Liter oder bei Strom aus Kohleverfeuerung in Höhe von insgesamt mindestens sechs Cent/kWh (bei etwa 80 Euro/Tonne EU-Zertifikatspreis, wenn voll wirksam). „Die zusätzlich aufgebürdete CO2-Bepreisung verschärft die Energiekostensituation in erheblichem Maße und täuscht so eine Wettbewerbsfähigkeit der sogenannten erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Energieformen nur vor“, schreiben die Abgeordneten. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag die Bundesregierung auf, die EU-Gebäuderichtlinie (Energy performance of buildings Directive, EPBD ) zu stoppen und die EU-Klimaagenda „Fit for 55“ einzustellen. In der EU-Richtlinie geht es im Wesentlichen um eine verpflichtende Einhaltung von Energieeffizienzklassen für Gebäude, um die Einführung von Energieeffizienz-Mindeststandards (MEPS), die Pflicht von Solaranlagen auf Gebäuden sowie eine Definition von Nullemissionsstandards für Gebäude (Zero-Emission-Building). Wie die EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen, bleibe ihnen in weiten Teilen überlassen. Dabei könnten sie zum Beispiel unterschiedliche Grenzwerte festlegen oder unterschiedliche Strafen bei Zuwiderhandlungen. (vom/nki/emu/ste/30.11.2023)
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Debatte zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen (Thu, 30 Nov 2023)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. November 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ (20/8860) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Antrag der Unionsfraktion Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag eine bessere Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen. Frühzeitige Diagnostik und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen seien zentral, um die Gesundheit der Patienten wiederherzustellen oder ihre Beschwerden zu lindern sowie Verschlechterungen des Gesundheitszustandes und Chronifizierungen zu verhindern, heißt es darin. Es gehe darum, stationäre Behandlungsfälle und höhere Gesundheitskosten sowie negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu verringern. Lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten und Fachärzten stünden diesen Zielen jedoch entgegen. „Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterentwickeln“ Die Abgeordneten fordern unter anderem, einen gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu richten mit dem Ziel, die Bedarfsplanung in der Psychotherapie weiterzuentwickeln. Zudem müsse die Versorgung für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gestärkt werden. Ferner müsse die psychische Krisen- und Notfallversorgung mit einheitlichen Standards weiter auf- und ausgebaut werden. Vor allem für Kinder und junge Menschen sollten zudem niedrigschwellige und flächendeckende Zugänge zu Beratungs- und Hilfsangeboten ausgebaut werden, schreiben die Abgeordneten. (vom/pk/30.11.2023)
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Bundestag berät Antrag zur Elementarschaden­versicherung (Thu, 30 Nov 2023)
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 30. November 2023, mit einem Antrag der CDU/CSU, der die "Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen" will (20/8732), befasst. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Debatte in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Antrag der Union Die Union fordert unter anderem eine versicherungsvertragsrechtliche Sicherstellung, "dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann". Außerdem sollten sämtliche Wohngebäudeversicherungen im Bestandsgeschäft zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, heißt es. Innerhalb einer gewissen Frist und nach Belehrung über die Konsequenzen müsse diese abgewählt werden können. (ste/30.11.2023)
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Gesetz für mehr Trans­parenz bei Agrar­zahlungen aus Brüssel beschlossen (Thu, 30 Nov 2023)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. November 2023, einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes (20/9002) gebilligt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, eine detailliertere Übersicht über die Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GEP) der Europäischen Union zu veröffentlichen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vor (20/9395). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mehr Transparenz, an welche Empfänger und für welche Projekte Geld aus den Töpfen der GAP und der GEP gezahlt werden, ist das Ziel des beschlossenen Gesetzes. In Zukunft soll auch angegeben werden, ob der Empfänger einer Unternehmensgruppe angehört, in welchem Fall auch der Mutterkonzern genannt werden soll. Zudem soll genannt werden, für welche Projekte und in welchem Zeitraum das Geld ausgegeben wurde. Bisher veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmal pro Jahr Empfänger von GAP-Zahlungen. Um fortlaufend einen Überblick zu bekommen, ist nun vorgesehen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Veröffentlichung der Informationen im Internet den Aufbau und den Inhalt einer Website zur Verfügung stellt. Dabei sollen „die Informationen in einem offenen, maschinenlesbaren Format“ bereitgestellt werden. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Das Gesetz enthält zudem eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, wonach auf EU-Ebene eine systematische Trennung zwischen Human- und Tierarzneimittelrecht vollzogen werden soll. Das geltende Tierarzneimittelgesetz (TAMG) „ist an den Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts sowie die systematische Neuordnung des Tierarzneimittelrechts auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2019/6, anzupassen“, hieß es in dem Entwurf. Das Bundesverfassungsgericht hatte erklärt, Teile des TAMG seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Danach sei eine Vorschrift „nichtig“, mit der die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt gestellt wird. Ferner erfahre Paragraf 62 Absatz 2 des TAMG eine „systematische Neustrukturierung“. Demnach werde unter anderem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, für Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte die Entwicklung und Herstellung, die Prüfung, die Lagerung und Verpackung, den Erwerb und die Bevorratung sowie die Bereitstellung auf dem Markt „zu beschränken und die hierfür erforderlichen Maßnahmen vorzuschreiben“, heißt es in dem Gesetz.(vom/nki/ste/30.11.2023)
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Linken-Antrag zur Aussetzung der Schulden­bremse abgelehnt (Thu, 30 Nov 2023)
In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 forderte die Fraktion Die Linke, die Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 auszusetzen. Ein entsprechender Antrag (20/9491) fand am Donnerstag, 30. November 2023, gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen jedoch keine Mehrheit im Bundestag. Zur Begründung führte die Linksfraktion an, dass in diesem und im nächsten Jahr weiterhin eine Notlage im Sinne des Grundgesetzes bestehe. „Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Energiepreise (und damit der Inflation) als Folge der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten und weiterer damit verbundener Kosten (wie zum Beispiel die Finanzierung von Hilfe für Geflüchtete) stellen eine außergewöhnliche Notsituation dar, die eine Reaktion des Staates erfordert“, hieß es dazu. (scr/ste/30.11.2023)
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