Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Afghanistan-Untersuchungs­ausschuss setzt Zeugen­vernehmung fort (Thu, 25 Apr 2024)
Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) kommt am Donnerstag, 25. April 2024, zu einer weiteren öffentlichen Sitzung zusammen. Die öffentliche Zeugenvernehmung beginnt um 12 Uhr. Befragt werden sollen Tanja Gönner, Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandsmitglied der GIZ und die Leiterin der Unterabteilung Asien im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Untersuchungsauftrag Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021. Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen sind. (19.04.2024)
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Abstimmung über Ein­führung eines natio­nalen Veteranenentags (Thu, 25 Apr 2024)
Der 15. Juni soll zum jährlichen nationalen Veteranentag erklärt werden, um den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Über einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Für eine umfassende Wertschätzung – Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung von Veteranen und deren Familien verbessern“ (20/11138) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 24. April 2024, nach rund 80-minütiger Aussprache ab. In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung des Verteidigungsausschusses, der Wehrbeauftragten sowie Veteranen-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden ein „zeitgemäßes“ Konzept für einen jährlich zu begehenden Veteranentag zu erarbeiten und die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Verbesserung der Nachsorge Zudem sprechen sich die Fraktionen für eine Verbesserung der Nachsorge von im Dienst, besonders im Auslandseinsatz erlittenen Schädigungen der Soldaten aus. So sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die barrierefreie Beratung für Veteranen bundesweit zu gewährleisten, und die Beteiligungspflichten und bürokratische Hürden sowie die Verfahrensdauer für die Bearbeitung von Anfragen auf sechs Monate zu reduzieren. Ebenso soll das Einsatzweiterverwendungsgesetz auf ehemalige Berufssoldaten ausgeweitet, die Qualität und der Umfang der Behandlung, Rehabilitationsleistungen und Präventionsmaßnahmen für einsatzgeschädigte Soldaten sowie ihrer Angehörigen extern evaluiert und die Einrichtung einer stationären Therapieeinrichtung der Bundeswehr geprüft werden. Die Deutsche Härtefallstiftung sei als bedeutender Träger des Fürsorgegedankens für Veteranen sowie aller durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigten Menschen und deren Familien zu stärken. Mehr als zehn Millionen Veteranen Seit Gründung der Bundeswehr hätten mehr als zehn Millionen Frauen und Männer in den Streitkräften gedient, heißt es im Antrag. Ihr soldatischer Dienst sei geprägt von gefährlichen Bedingungen, persönlichen Entbehrungen sowie körperlichen und seelischen Härten. Die Bundeswehr sei seit 1959 in mehr als 50 Ländern im Auslandseinsatz gewesen. Seit den 1990er Jahren beteilige sie sich auch an friedenserhaltenden und friedenssichernden Einsätzen sowie einsatzgleichen Verpflichtungen außerhalb und innerhalb des Nato-Bündnisgebietes. Diese Einsätze verlangten den Soldaten viel ab, auch Verletzung, Verwundung und Tod. Manche Soldaten hätten in Folge ihres Einsatzes selbst schwere physische oder psychische Verletzungen davongetragen, die auch noch lange nach dem Einsatz ihr Leben sowie das ihrer Angehörigen beeinträchtige. (aw/24.04.2024)
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Anträge zur deutschen Iranpolitik abgelehnt (Thu, 25 Apr 2024)
Die Unionsfraktion setzt sich für eine härtere Gangart gegenüber dem Regime im Iran ein, ist aber am Donnerstag, 25. April 2024, im Bundestag mit zwei Vorlagen zur Iranpolitik gescheitert. Ihre Anträge (20/5214, 20/8407), die unter anderem auf ein umfassenderes EU-Sanktionspaket und die Listung der iranischen Revolutionsgarden zielten, fanden bei den übrigen Fraktionen keine Mehrheit. Zur Abstimmung lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses vor (20/5898, 20/10112). Union fordert Umdenken in der Iranpolitik Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) verwies auf die Angriffe von Hisbollah und der Hamas auf Israel mit Raketen und Terroranschlägen, „finanziell und materiell unterstützt, gefüttert und ausgerüstet“ vom Iran. Es gebe kein anderes Land, das sich so schädlich gegen die freiheitliche und regelbasierte internationale Ordnung stelle. „Wann ist die Bundesregierung endlich bereit, den wahren Charakter dieses Regimes im Iran zu erkennen und Schlüsse daraus zu ziehen?“ fragte Wadephul. Deutschland sei immer noch der größte Handelspartner der EU mit dem Iran, die Revolutionsgarden seien noch immer nicht als Terrororganisation gelistet, das „Islamische Zentrum“ in Hamburg als Einfallstor des Regimes immer noch nicht verboten. Die Bundesregierung stecke mit ihrer Iranpolitik in einer „Sackgasse“. SPD: Irans Regime hat keine Zukunft Dr. Nils Schmid (SPD) konterte diese Kritik: Weder wäre die Listung der Revolutionsgarden der „Sargnagel“ für das Regime in Teheran, noch hänge dessen Überleben am Handel mit Deutschland. Um ein iranisches Atomprogramm zu verhindern, bleibe Diplomatie das Mittel der Wahl. „Was wäre denn die Alternative, um eine iranische Atombombe zu verhindern?“ Ein Schlüssel für die Stabilität der Region sei überdies die Stärkung der Staatlichkeit der arabischen Nachbarn. Der Iran sei „nicht aus sich selbst heraus so attraktiv und mächtig“, dass er Einfluss gewonnen habe über Proxies wie Hisbollah, Hamas oder Huthis, sagte Schmid. Klar sei, dass das Regime reformunfähig sei und auch keine Zukunft habe, „weil es die Unterstützung der Bevölkerung endgültig verloren hat“. Grüne: Destabilisierungsfaktor im Nahen Osten Auch Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) argumentierte, dass „dieses Regime nach innen wie nach außen schlägt, weil es jegliche Legitimation“ verloren habe. Es sei auf die Feindschaft gegen Israel ebenso angewiesen wie auf die Unterdrückung der eigenen Bevölkerung. Erstmals habe das Regime Mitte April Israel direkt mit Raketen angegriffen und damit offenbart, wie ernst man es mit der Zerstörung des Staates Israel meint. „Iran ist der zentrale Destabilisierungsfaktor im Nahen Osten.“ Den Vorwurf der Zahnlosigkeit der Iran-Politik wies Kaddor zurück: Es habe seit 2022 zehn Sanktionspakete gegen den Iran, Einbestellungen des iranischen Botschafters und die Befassung im UN-Menschenrechtsrat gegeben. Diese Bundesregierung habe den „Kuschelkurs“ und die „Gutgläubigkeit beim ‚Wandel durch Handel‘“ beendet. AfD kritisiert „Schaufensterforderungen“ Beatrix von Storch (AfD) warf der Union „Schaufensterforderungen“ vor. Sie habe 15 Jahre lang nichts gegen die Hisbollah unternommen und sich erst 2020 zur Forderung eines „Betätigungsverbots“ der Organisation in Deutschland aufraffen können. Union und Koalition wollten nach eigenem Bekunden die iranische Revolutionsbewegung intensiv unterstützen, während es ihnen nicht mal gelinge, iranische Oppositionselle in Deutschland vor den Einschüchterungen des iranischen Geheimdienstes zu schützen. All das offenbare ein Grundproblem: „Sie fordern die Weltenrettung, die Demokratisierung“ in Weltgegenden, in denen Deutschland „nicht den leisesten Einfluss“ habe. „Sie spielen die große Weltpolitik.“ FDP für neue Iran-Strategie in der EU Für Renata Alt (FDP) markieren die iranischen Raketenangriffe auf Israel ebenso eine Zeitenwende wie der Angriff Russlands auf die Ukraine. Auch der Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023, der größte Massenmord an Juden seit der Shoa, sei ohne Unterstützung des Irans nicht möglich gewesen. Es habe bereits seit 2011 immer wieder Sanktionen der EU gegen den Iran gegeben. „Das Problem ist, dass Iran diese umgeht und dabei Unterstützung erhält.“ Mehr als die Hälfte der iranischen Exporte gingen nach China und in die Türkei, die wichtigsten Importeure seien China, die Vereinigten Arabischen Emirate und Brasilien. Es brauche dringend eine neue Iran-Strategie in der gesamten EU: „Gegen Irans Aggression und sein Raketenprogramm müssen wir stärker vorgehen“, sagte Alt. Erster Antrag der CDU/CSU In ihrem ersten Antrag (20/5214) forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, ein umfassendes Sanktionspaket gegen den Iran zu entwerfen und im Rahmen der Europäischen Union auf den Weg zu bringen. „Es muss Ziel europäischer Politik sein, dem iranischen Regime die Unterdrückung des eigenen Volkes so weit wie möglich zu erschweren“, so die Abgeordneten. Davon sei die EU in der Sanktionspolitik noch weit entfernt. „Statt öffentlicher Empörung auf Twitter muss die Bundesregierung endlich eine entschlossene Vorreiterrolle innerhalb der EU einnehmen.“ Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung darüber hinaus auf, sich für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Mitglieder der Revolutionsgarden und weiterer Sicherheitsdienste des Regimes sollten mit Einreisesperren und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt werden. Bei Personensanktionen gegen den Iran seien ähnliche Dimensionen zu erreichen wie sie Kanada und die USA mit ihren Sanktionen bereits auf den Weg gebracht hätten. Die EU-Sanktionen sollten nach Ansicht der Antragsteller auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt seien. Die Sanktionen sollten sich zudem auch auf „iranische Proxy-Organisationen in der Region, namentlich Hisbollah, Palästinensischer Islamischer Jihad, al-Baqir-Brigade, Fatemiyoun-Brigade, Kata'ib Hezbollah und die Houthis“ erstrecken, um Ausweichmöglichkeiten für den Sanktionsdruck auf den Iran zu schließen. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf Handelssanktionen, auf die Erschwerung der Finanzierung der Revolutionsgarden und einen restriktiveren Umgang mit Technologietransfers sowie auf die Schließung des „,Islamischen Zentrums Hamburg' als Drehscheibe der Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland“. Zweiter Antrag der CDU/CSU In ihrem zweiten Antrag (20/8407) forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung zu einem entschiedeneren Kurs gegenüber dem Iran auf. „Ein Jahr ist es her, dass Jina Mahsa Amini von den Schergen des Islamischen Regimes brutal ermordet wurde, weil sie ihr Kopftuch nach Auffassung der sogenannten Sittenwächter falsch trug“, so die Abgeordneten. „Trotz vollmundiger Versprechungen zu Beginn der Proteste im Iran hat es die Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten nicht geschafft, ihre Iranpolitik an die neuen Realitäten im Land anzupassen.“ Auch in diesem Antrag wurde die Regierung aufgefordert, sich in der EU für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen. Die EU-Sanktionen auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt sind. Außerdem sollte die Bundesregierung eine Strategie entwerfen, wie eine atomare Bewaffnung des Irans noch verhindert werden kann, „die über die aktuellen ziellosen, erratischen Einzelgespräche hinausgeht und Instrumente der Proliferationskontrolle und Sanktionierung berücksichtigt“. (vom/ahe/25.04.2024)
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Vereinbarte Debatte zu „20 Jahre EU-Osterweiterung“ (Thu, 25 Apr 2024)
Die Plenarsitzung des Bundestages hat am Donnerstag, 25. April 2024, mit einer Vereinbarten Debatte zum Thema „20 Jahre EU-Osterweiterung“ begonnen. Unter der Osterweiterung wird der EU-Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn am 1. Mai 2004 sowie von Bulgarien und Rumänien am 1. Juli 2007 verstanden. Oft werden auch Malta und Zypern, die beide 2004 Mitglieder wurden, zur Osterweiterung gezählt. Die Beitrittsanträge waren von 1990 bis 1996 gestellt worden. Die Osterweiterung ist die größte Erweiterung in der Geschichte von Europäischer Gemeinschaft und EU. Für die zwölf neuen Mitglieder waren rund 350 Übergangsregelungen für einen Zeitraum von bis zu elf Jahren vereinbart worden. (vom/25.04.2024)
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Kritische Bewertung der Euro-Währungsunion (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Euro-Währungsunion kritisch bewerten – Integrationsverantwortung wahrnehmen“ (20/11140), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die rund 80-minütige Aussprache soll die Vorlage zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung prüfen, ob die Anleihekaufprogramme des Eurosystems sowie das Maßnahmenpaket TPI (Transmission Protection Instrument) gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihekäufen des Eurosystems verstoßen. Die Regierung solle gegebenenfalls tätig werden, um gegebenenfalls Kompetenzüberschreitungen durch Organe und Einrichtungen der Europäischen Union entgegenzutreten. Die mit den Anleihekaufprogrammen der Europäischen Zentralbank (EZB) verbundenen Risiken für den Bundeshaushalt sollten aus Sicht der Fraktion mit Szenarioanalysen bewertet werden. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes müssten dabei beachtet und diesem alle prüfungsrelevanten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Schließlich solle die Regierung den Bundestag bis Ende September 2024 unterrichten, wann und wie sie ihre Integrationsverantwortung wahrgenommen hat. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die gegenwärtigen Anleihekaufprogramme des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) in ihrer Gesamtschau gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verstießen. (vom/24.04.2024)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Thu, 25 Apr 2024)
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, einige Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse: Ruhebezüge des Bundespräsidenten: Die AfD-Fraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (20/11139) vorgelegt. Danach soll der Ehrensold ehemaliger Bundespräsidenten auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben werden. Zugleich soll ein ehemaliges Staatsoberhaupt dem Gesetzentwurf zufolge den Anspruch auf die volle Zahlung des Ehrensolds verlieren, wenn es Einkünfte aus privater Tätigkeit erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen laut Vorlage zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, erhält der Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt aufgrund politischer Gründe oder Dienstunfähigkeit unmittelbar im Anschluss einen Ehrensold in der vollen Höhe seiner Dienstbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder. Mit dieser Regelung werde „der Bundespräsident a. D. lebenslang unangemessen alimentiert“, schreibt die Fraktion. „Für ein Jahressalär von über 250.000 Euro für pensionierte Personen ohne Funktionen im Staatsdienst bringt das Gros der Bürger zu Recht kein Verständnis auf“, heißt es in der Vorlage weiter. Vorgesehen ist darin eine Staffelung der Bezüge ehemaliger Bundespräsidenten. Danach sollen sie die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder „noch für die auf den Monat des Ausscheidens folgenden drei Monate“ erhalten, anschließend für die Dauer eines Jahres als Übergangsgeld drei Viertel „und von da ab einen Ehrensold in der Höhe der Hälfte der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“. Dabei soll sich die Höhe des Ehrensoldes um den Betrag des Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens vermindern. Der Entwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden. Afrika: Eine weitere von der AfD-Fraktion eingebrachte Vorlage trägt den Titel "Systemisch integrativer und interessengeleiteter afrikapolitischer Ansatz für Deutschland" (20/11147). Die Federführung bei den Beratungen soll der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung übernehmen. Solidaritätszuschlag: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum sofortigen Ende des Solidaritätszuschlags vorlegen. In ihrem Antrag (20/11149) fordert die AfD-Fraktion ferner, dass „die Abgabenlast für Arbeitnehmer sowie die Steuersätze für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Maß gesenkt werden“. Die Vorlage soll im Finanzausschuss federführend beraten werden. Zoll: Ein AfD-Antrag mit dem Titel "Deutsche Landwirtschaft schützen – Zollfreiheiten auf ukrainische Getreide- und Ölsaaten beenden" (20/11148) soll im Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden. Streik: Das Recht auf politischen Streik fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10746), der im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten werden soll. Darin schreibt sie, Deutschland sehe sich gesellschaftspolitischen Herausforderungen gegenüber wie einem Krieg in Europa, der Klimakrise, explodierenden Lebensmittel- und Energiepreisen sowie einer zunehmend ungleichen Vermögensverteilung. „Die Frage nach der Zulässigkeit von politischen Streiks in Deutschland gewinnt damit wieder an Gewicht. Der politische Streik ist ein Element kollektiver Selbstbestimmung im Rahmen des repräsentativ legitimierten Staatshandelns“, schreiben die Abgeordneten. Die abhängig Beschäftigten auf diese Weise als Gegengewicht zu den vielfältigen direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten der Arbeitgeberseite zu stärken, sei absolut gerechtfertigt, heißt es in dem Antrag weiter. (irs/eis/25.04.2024)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache (Thu, 25 Apr 2024)
Ohne Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, über eine Reihe von Vorlagen: Generalshotel: So stimmt das Parlament über einen Antrag der AfD-Fraktion ab, in dem sich diese gegen den Abriss des sogenannten Generalshotels auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) ausspricht (20/8422). Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung anzuweisen, den Abriss unverzüglich zu stoppen und ein Moratorium von zwei Jahren zu verfügen. Zudem müsse ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, um das Gebäude dauerhaft als historisches Denkmal und Lernort zu erhalten, und eine Million Euro im Haushalt für die Erhaltung der Bausubstanz bereitgestellt werden. Die AfD verweist darauf, dass das 1950 fertiggestellte Generalshotel ab 1996 als Denkmal geschützt worden sei. Das Bauwerk verkörpere die frühe Ostmoderne auf dem Staatsgebiet der DDR. Der Abriss des Generalshotels sei 2011 gegen das Votum der Landesdenkmalpflege im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beschlossen worden, da an dem Ort ein separates Flughafengebäude für die Bundesregierung entstehen sollte. Wegen der geänderten Zweckbestimmung, sprich der Unterbringung der Flugbereitschaft der Bundesregierung, könnte sich eine neue Rechtslage ergeben haben, die eine erneute Prüfung der Zulässigkeit des Abrisses notwendig mache. Zur Abstimmung liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (20/8983). Antisemitismus: Der Bundestag entscheidet über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Antisemitismus durch Zuwanderung klar benennen und effektiv bekämpfen - Unterstützer von antisemitischem Terrorismus ausweisen“ (20/9151). Der Ausschuss für Inneres und Heimat legt dazu eine Beschlussempfehlung (20/9795) vor. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den „importierten Antisemitismus“ als „ernstzunehmende wachsende Bedrohung für unser gesamtes westliches Wertesystem“ dringend prioritär zu bekämpfen. Zugleich dringt die Fraktion darauf, „Mitglieder der Hamas sowie der Hisbollah und ihre Unterstützer“ innerhalb des rechtlichen Rahmens neben einer gegebenenfalls durchzuführenden strafrechtlichen Verfolgung unverzüglich auszuweisen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dafür Sorge tragen, dass Finanzströme aus Deutschland zur Terrorismusfinanzierung in palästinensische Gebiete effektiv aufgeklärt sowie schnellstmöglich unterbunden werden. Ferner sollen Bund und Länder dem Antrag zufolge die Islamverbände und islamischen Gemeinden in Deutschland auffordern, „eigeninitiativ Basisarbeit in Form von Programmen und Veranstaltungen gegen Antisemitismus und im Speziellen gegen israelbezogenem Antisemitismus durchzuführen“. Des Weiteren plädiert die Fraktion dafür, dass die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch vertiefte Befragungen sicherstellen, „dass keine Personen mit antisemitischen oder antiisraelischen Einstellungen im Sinne einer Verneinung des grundsätzlichen Existenzrechts Israels die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können“. Diese Ausschlusskriterien sollten ausdrücklich im Staatsangehörigkeitsgesetz verankert werden. „Zudem ist eine Gesetzesänderung am Maßstab des Grundgesetzes zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah umzusetzen, durch die Personen mit ausländischer und deutscher Staatsangehörigkeit Letztere verlieren sollen, wenn diese nachweislich antisemitische Handlungen oder Äußerungen in Deutschland vorgenommen haben, die die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in schwerwiegender Weise konkret gefährden“. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die „illegale Massenmigration“ zu beenden und „somit einer weiteren Ausbreitung von importiertem Antisemitismus entschlossen entgegenzuwirken“. 8. Mai: Der Bundestag stimmt darüber ab, ob der 8. Mai „als Tag der Befreiung“ gesetzlicher Gedenktag werden soll. Dazu hat die Gruppe Die Linken einen Antrag (20/10743) vorgelegt, in dem die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem 8. Mai den Status eines solchen Gedenktages zu verleihen. In der Begründung verweist die Gruppe darauf, dass der Tag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei. Bis heute werde indes seine Bedeutung als „Tag der Befreiung“ nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewertung biete die Chance, „einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt“. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr berichten können, sei die „Etablierung eines die gesellschaftspolitische Diskussion anregenden Gedenktages von besonderer Bedeutung“. Petitionen: Das Parlament stimmt über zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 557 bis 566 (20/11007, 20/11008, 20/11009, 20/11010, 20/11011, 20/11012, 20/11013, 20/11014, 20/11015, 20/11016). Bildungs- und Teilhabepaket auch für Über-25-Jährige Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß Paragraf 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) altersunabhängig beantragen zu dürfen. Derzeit können Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, maximal aber für bis zu 25-jährige Schülerinnen und Schüler beantragt werden. Zur Begründung der öffentlichen Petition (ID 127736) wird unter anderem darauf verwiesen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich seien. Deshalb sollten aus Sicht der Petentin auch arbeitslose Menschen jenseits ihres 25. Geburtstages die Möglichkeit der sozialen und kulturellen Teilhabe sowie der Bildung haben. Dies würde ihrer Auffassung nach nicht nur der Gesunderhaltung dienen, sondern auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch die gewonnenen Kompetenzen und Kontakte steigern. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen, „soweit es um eine zusätzliche Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe auch für Volljährige im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition mit der erwähnten Einschränkung „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass insbesondere die Leistungen zur Deckung der Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft unmittelbar dazu dienten, den Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu erfüllen. Durch gesonderte Berücksichtigung des Bedarfs solle insbesondere die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Für Minderjährige im Leistungsbezug sei es deshalb von besonderer Bedeutung, „dass sie nicht ausgegrenzt werden, sondern mit Gleichaltrigen mithalten und auch mitmachen können“. Die Bedarfe für Teilhabe schafften die finanziellen Voraussetzungen für eine Integration von Kindern und Jugendlichen in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen, um dadurch den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren. Die so ermöglichte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stärke das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen und trage dazu bei, „dass sie zu starken Persönlichkeiten reifen“, heißt es in der Vorlage. Diese Zielsetzung begründe die aktuelle Begrenzung der Bedarfe für Teilhabe auf Minderjährige. Für Erwachsene gilt das Budgetprinzip Für die soziale Teilhabe werden laut Petitionsausschuss – für hilfebedürftige Minderjährige, ebenso wie für hilfebedürftige Erwachsene – Aufwendungen für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie persönliche Weiterbildung für die Höhe des Regelbedarfs berücksichtigt. Der Unterschied zwischen Minderjährigen und Erwachsenen hinsichtlich der sozialen Teilhabe liege allein darin, dass es für Erwachsene keine zusätzliche Förderung der Teilhabe gebe. Für sie gelte das Budgetprinzip, wonach der Regelbedarf einen monatlichen Pauschalbetrag darstellt, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich zu entscheiden haben. Gleichwohl spricht sich der Ausschuss für eine zusätzliche Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe auch für volljährige Bürgergeldempfänger aus. (hau/eis/23.04.2024)
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AfD schlägt Jörn König als Vizepräsident des Bundestages vor (Thu, 25 Apr 2024)
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, ohne Aussprache in geheimer Wahl über einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10795) ab, die ihren niedersächsischen Abgeordneten Jörn König für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages nominiert hat. Der 56-jährige Abgeordnete gehört dem Parlament seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Stadt Hannover I. Der Diplom-Ingenieur und Master of Business Administration (MBA) ist Obmann seiner Fraktion im Sportausschuss und ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. Darüber hinaus gehört er als stellvertretendes Mitglied dem Gemeinsamen Ausschuss und dem Ausschuss für Digitales an. Parlamentarisches Kontrollgremium Der Bundestag stimmt zudem ohne Aussprache über einen Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/10796) ab, die ihren brandenburgischen Abgeordneten Norbert Kleinwächter als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorschlägt. Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 368 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der 38-jährige ehemalige Lehrer für Englisch und Französisch gehört dem Bundestag seit Oktober 2017 an und zog jeweils über die Landesliste Brandenburg seiner Partei ins Parlament ein. Kleinwächter ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss und im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Er ist darüber hinaus Mitglied des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung und ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe. Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte Darüber hinaus stimmt der Bundestag ohne Aussprache über die Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (20/10989) zur Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR ab. Als Vertreter oder Vertreterinnen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug sind vorgeschlagen von der SPD-Fraktion Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, von der CDU/CSU-Fraktion Deborah Hartmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Prof. Dr. Nora Markard. Als Mitglieder der Zivilgesellschaft sind vorgeschlagen von der SPD-Fraktion Elke Ferner, von der CDU/CSU-Fraktion Matthias Boehning und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anetta Kahan. Das Kuratorium der DIMR besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, zu denen die zu Wählenden zählen, sowie neun nicht stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder werden für vier Jahre ernannt. (vom/13.04.2024)
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Aussprache über die "Bedrohung unserer Demokratie" (Thu, 25 Apr 2024)
Die Abgeordneten des Bundestages beraten am Donnerstag, 25. April 2024, im Anschluss an die Wahlen in einer Aktuellen Stunde über die "Bedrohung unserer Demokratie – Russland, China und die Rolle der AfD". Die Aussprache findet auf Verlangen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP statt. Für die Aussprache ist eine Dauer von einer Stunde vorgesehen. (eis/23.04.2024)
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Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus beraten (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsetzung einer Enquete-Kommission Coronavirus – Fehleranalyse und Entwicklung besserer Handlungsansätze für künftige Pandemien“ (20/11137) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, die Federführung übernimmt der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die Enquete-Kommission soll nach dem Willen der AfD vor allem die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Verhältnis zu den Grundrechten im Grundgesetz prüfen. Ziel solle sein, bei jeder durchgeführten Corona-Maßnahme die Grenzen der Eingriffsrechte von Landesregierungen und der Bundesregierung bei der Pandemie herauszuarbeiten. Die Kommission solle die Problematik aufarbeiten, dass durch die Ausrufung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ im Paragrafen 5 des IfSG durch eine einfache parlamentarische Mehrheit Grundrechte aufgehoben werden können. Vor diesem Hintergrund solle die Enquete-Kommission Vorschläge für eine Neugestaltung des Paragrafen 5 des IfSG erarbeiten. Zudem müssten die Begriffe „Pandemie“ und „Epidemie“ rechtlich eindeutig definiert und damit künftig klar voneinander unterscheidbar werden. "Rolle der relevanten Akteure aufarbeiten" Ein weiteres Augenmerk richtet die Fraktion auf die Rollen, die der Deutsche Ethikrat, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das Bundesverfassungsgericht und das Robert-Koch-Institut (RKI) spielten. Die fachlichen öffentlichen Äußerungen des RKI dienten der Politik bei Verschärfungen des IfSG als Legitimationsgrundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen, schreiben die Abgeordneten. Die Hochstufung der Risikoeinschätzung sei das rechtliche Fundament sämtlicher Corona-Maßnahmen gewesen. Daraus folge, dass eine Aufarbeitung der Rollen der relevanten Akteure notwendig sei. "Fehler und unzureichende Erkenntnisse" Allein die Veröffentlichung der RKI-Protokolle macht aus Sicht der Fraktion deutlich, dass bestimmte Maßnahmen oder Verordnungen aufgrund von Fehlern oder unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen wurden. Die Institutionen hätten sich der "polit-medialen Dynamik des unmittelbaren Geschehens" entziehen und eine "übergeordnete Perspektive" einnehmen müssen, heißt es in dem Antrag. Die Kommission soll nach dem Willen der Antragsteller Antworten suchen, wie man Lockdowns künftig verhindern und auch in einer Pandemie "das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Leben weitestgehend aufrechterhalten kann". Die Kommission solle Antworten auf eine Vielzahl an rechtlichen, medizinischen, technischen, politischen und sozialen Fragen im Kontext von Pandemien erarbeiten. Die Kommission, bestehend aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Sachverständigen, solle sich unverzüglich konstituieren und vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Ihr Bericht solle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (vom/24.04.2024)
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Bilanz des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 in Deutschland (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über den Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 (20/10945) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den als Unterrichtung vorliegenden Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Bericht der Bundesregierung Die Bundesregierung erinnert daran, dass 1999 30 Staaten bei einer Konferenz in Bologna eine Erklärung für einen gemeinsamen Rahmen einer europäischen Hochschulbildung abgegeben hatten und damit die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum (EHR) schufen, dem inzwischen 49 Staaten angehören. Kernziele der Erklärung sind unter anderem die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen. Deutschland arbeitet daran, die Ziele zur Schaffung des EHR zu erreichen. Sichtbar geworden sei dies bei der Einführung der gestuften Struktur der Studiengänge, eines Kreditpunktesystems und der Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Qualitätssicherung. Weiterentwicklung durch neue Herausforderungen Während die genannten grundlegenden Strukturreformen in Deutschland umgesetzt und somit alle systemischen Vereinbarungen und Anforderungen im Bologna-Prozess erfüllt seien, stellten neue Ziele sowie nationale und internationale Ereignisse Deutschland und die weiteren teilnehmenden Staaten und ihre Hochschulsysteme vor neue Herausforderungen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung nötig machten, heißt es in dem Bericht. Anhand der Darstellung der Kooperation in Krisenzeiten werde dies verdeutlicht, vor allem im Hinblick auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Darüber hinaus betone der Bericht die Notwendigkeit, die Internationalisierung der deutschen Hochschulen zu stärken, heißt es weiter. (vom/24.04.2024).
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Mikroorganismen statt Biozide zur Kühlwasser­klärung (Wed, 24 Apr 2024)
Ein innovatives Konzept für die Wasserbehandlung von Verdunstungskühlanlagen hat Michael Simon, Technischer Leiter bei der BlueActivity GmbH, am Mittwoch, 24. April 2024, vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung vorgestellt. Die Idee, mit Mikroorganismen statt Bioziden das Kühlwasser zu behandeln, sorge für niedrigeren Wasserverbrauch und bessere Abwasserqualität und bringe somit ökologische wie auch ökonomische Vorteile, sagte Simon. Ebenfalls geladen zu der Sitzung war Thilo Panzerbieter, Gründer und Geschäftsführer der German Toilet Organization und Sprecher des WASH-Netzwerks, das aus 29 deutschen Nichtregierungsorganisationen besteht, die schwerpunktmäßig in der Entwicklungszusammenarbeit oder der humanitären Not- und Übergangshilfe tätig sind und sich im Arbeitsbereich Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) engagieren. Panzerbieter kritisierte, die Bundesregierung nutze ihr politisches Gewicht im Sektor globale Wasserversorgung nicht ausreichend. Nachhaltige Wassertechnologien Der BlueActivity-Vertreter Simon warb für die Idee, „gute Bakterien“ anstelle von Bioziden wie Chlor und Salzen zur Wasserklärung im industriellen Bereich einzusetzen. Rund drei Viertel der Wassernutzung in Deutschland entfielen auf die Wirtschaft, sagte Simon. Davon dienten etwa 85 Prozent der Kühlung von Anlagen in Produktion und Stromerzeugung. Um eine mikrobielle Verkeimung von Kühlwasser zu verhindern, wie es die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) fordere, würden in Deutschland jährlich mehr als zwei Millionen Tonnen Biozide, Polymere auf Erdölbasis und Phosphate eingesetzt. Dennoch ließen sich damit lediglich Symptome behandeln. Die ungewünschten Keime würden sich nach kurzer Zeit neu bilden und würden resistenter. Folge dessen sei, dass immer mehr Biozid ins Kühlwasser gegeben werden müsse, was zu mikrobiellen Resistenzen, einer Schädigung der Biodiversität, ineffizienten Kühlsystemen als Folge erhöhter mikrobieller Ablagerungen und erhöhten Wasserverbrauchsmengen führe. Nicht zuletzt würden durch belastetes Abwasser auch die Kosten der Aufbereitung und so letzten Endes die Wasserpreise steigen. Wissenslücken schließen und Ängste abbauen Nutze man aber Mikroorganismen statt Biozide, so Simon, würden umweltschädliche Gefahrstoffe zu 100 Prozent substituiert, die Kosten für die Wasseraufbereitung um 47 Prozent gesenkt und der Wasserverbrauch um 38 Prozent verringert. „Damit erhalten wir einen ökonomischen und einen ökologischen Vorteil zugleich“, sagte er. Positive Anwendungsbereiche gebe es derzeit schon. Wenngleich die Industrie der Idee sehr positiv gegenüberstehe, existierten bei Genehmigungsbehörden aber noch erhebliche Zweifel ob des Einsatzes von Bakterien. Zu Unrecht, wie Simon sagte. Es würden nur „gute Bakterien“ in homöopathischer Dosierung genutzt. Eine rechtliche Hürde stehe einer Zulassung nicht im Wege, sagte er. Vielmehr sei es eine Wissenslücke in den Behörden. Von den Abgeordneten erbat sich der Technischer Leiter bei der BlueActivity GmbH Unterstützung für diese „innovative Idee“. Sie müsse bekannter gemacht werden. Zudem müssten Ängste vor den Mikroorganismen abgebaut werden. „Es gibt probiotischen Joghurt – den essen wir sogar“, sagte Simon. Experte warnt vor globaler Wasserkrise Wasser- und Sanitärversorgung sind Menschenrechte, machte WASH-Vertreter Panzerbieter zu Beginn seines Vortrages deutlich. Es handle sich um ein zentrales Element der Daseinsvorsorge und zugleich um ein unverzichtbares Fundament für nachhaltige und kommunale Entwicklung, betonte er. Der Ist-Zustand sei dennoch inakzeptabel. Obwohl sich die Klimakrise als Wasserkrise zeige, gingen nur drei Prozent der weltweiten Klimafinanzierungen in den Wassersektor, obgleich 90 Prozent der extremen Wetterereignisse wasserbedingt seien und bis 2030 ein Fehlbedarf von benötigtem Frischwasser in Höhe von 40 Prozent drohe. Die Auswirkungen der globalen Wasserkrise seien überall zu spüren – bei Dürren in der Sahel-Zone ebenso wie beim Hochwasser im Ahrtal. Die zunehmende Wasserknappheit führe außerdem immer öfter zu Konflikten, die teils auch militärisch geführt würden. Wasser werde dabei als Kriegswaffe missbraucht, wie in der Ukraine, sagte Panzerbieter. Forderung nach "Wasserwende" Es brauche daher eine Wasserwende, machte er deutlich. Es gelte Zugänge für bislang Unversorgte zu schaffen. Des Weiteren forderte Panzerbieter eine menschenrechtskonforme Regulierung der Wassernutzung sowie die Kreislaufschließung in Wasser- und Sanitärsystemen. Deutschland müsse sein politisches Gewicht in dem Sektor stärker nutzen, verlangte der Experte. „Genau jetzt ist der Zeitpunkt, um auf globaler Ebene politische Initiativen zu ergreifen“, sagte er. Leider sei aber derzeit kein Ausbau von WASH, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu erkennen. (hau/24.04.2024)
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62. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Wed, 24 Apr 2024)
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 24. April 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (24.04.2024)
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Oppositionsantrag zur Terrorabwehr in Deutschland abgelehnt (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Taten statt Worte – Für eine effektive Terrorabwehr in Deutschland“ (20/11135) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Antrag der CDU/CSU Die Bundesregierung wurde in dem Antrag unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen sowie weiterer Verkehrs- und Standortdaten zur Terrorabwehr umsetzt. Die Daten sollten sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Ein weiterer Gesetzentwurf sollte den Sicherheitsbehörden die rechtmäßige, rechtssichere und verhältnismäßige Nutzung von Gesichtserkennungssoftware mit dem Abgleich öffentlich zugänglicher Datenbanken ermöglichen. Auf einen Gesetzentwurf, der den Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erschwert, sollte nach dem Willen der Union hingegen verzichtet werden. Ermöglichen und sicherstellen will die Fraktion die Beschaffung und den Einsatz der vertraglich für alle Länder und den Bund abrufbaren "verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA)". Weitere Gesetzentwürfe verlangte die Fraktion zur besseren Bekämpfung von Terrorismus, für Verbesserungen bei der Bundespolizei und um den Missbrauch des deutschen Finanzsystems und der deutschen Wirtschaft zur Finanzierung von Terrorismus und Extremismus zu verhindern. Auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überwachungsgesamtrechnung sollte nach dem Willen der Unionsfraktion verzichtet werden. Stattdessen forderte sie eine Bedrohungsgesamtrechnung, um den "Fähigkeitenbedarf" und gesetzliche Änderungen für die Nachrichtendienste des Bundes abzuleiten. "Missverhältnis von Kontrolle und Auftragsbearbeitung auflösen" Darüber hinaus müsse aus Sicht der Union das "Missverhältnis von Kontrolle und tatsächlicher Auftragsbearbeitung bei den Nachrichtendiensten des Bundes" aufgelöst und der Fachkräftebedarf vor allem bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität gedeckt werden. Die Fraktion schlug dazu in ihrem Antrag Verbesserungen bei der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen vor. Die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten von Bund und Ländern und der Informationsaustausch sollte in gemeinsamen Zentren ermöglicht werden, etwa indem die Befugnisse zur Übermittlung von Daten und Informationen an Sicherheitsbehörden erweitert werden. Die Union setzte sich auch für vergleichbare Regeln für den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein, die mittels „Computer Network Exploitation“ gewonnen werden. Die Eingriffsschwellen für Befugnisse der Nachrichtendienste zur Aufklärung und Verhinderung von Terrorismus müssten gesenkt werden, so die Antragsteller. Vorgeschlagen wurde unter anderem der Einsatz von verdeckten Ermittlern. Schließlich müsse die Regierung dafür sorgen, dass in Deutschland eigene Software für nachrichtendienstliche Aufgaben erforscht und entwickelt wird. (vom/24.04.2024)
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Interfraktioneller Antrag zu nichtinvasiven Pränataltests im Parlament beraten (Wed, 24 Apr 2024)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über einen interfraktionellen Antrag von 121 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (20/10515) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. Antrag der 121 Abgeordneten Die Abgeordneten fordern, die Folgen der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) systematisch auszuwerten. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 eine Kassenleistung, sofern die Schwangere zusammen mit der Gynäkologin zu dem Schluss komme, dass der Test notwendig sei. Jedoch regele der G-BA weder in den Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien/Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ ausreichend klar, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte. „Klare Empfehlung zugunsten des Bluttests“ Es sei zu befürchten, dass den Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, auch damit sich Ärzte absichern können. Dies könnte dazu führen, dass der Test so regelmäßig angewendet werde, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkomme. Einerseits zeige die wissenschaftliche Auswertung zur Versicherteninformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), dass die Mehrheit der Befragten angebe, sich frei für oder gegen den Test entscheiden zu können. Jedoch empfänden etwa 30 Prozent der Befragten die Versicherteninformation als klare Empfehlung zugunsten des Bluttests. Andererseits verließen sich vermehrt Schwangere nach einem negativen NIPT-Ergebnis darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären werden und verzichteten etwa auf das Ersttrimesterscreening. „Belastbare Daten erheben“ Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung, um zeitnah belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erheben und auswerten zu können. Zudem sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. (vom/pk/24.04.2024)
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